Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen

 


Herr Dera weist auf die unklare Finanzierung des TAG hin und hinterfragt die Abdeckung der Aufgabe Tagesbetreuung für 0-3jährige durch die beste­hende Vereinbarung zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden zur Tagesbetreuung.

Herr Klein erläutert, dass formal die Tagesbetreuung nicht Gegenstand der aktuellen Vereinbarung ist und diese daher der Fortschreibung bedarf. Nach bislang positiven Signalen aus den Gemeinden soll diese Vereinbarung nach Abschluss der zur Zeit laufenden Bedarfsermittlung mit den Kommunen er­gänzt werden. Die Koordination ist hierbei Aufgabe des Landkreises.

 

Frau Wehrenberg verweist auf die Notwendigkeit, die Regelung zur Renten- und Unfallversicherung von Tagesmüttern intensiver zu publizieren und hin­terfragt die gesetzliche Qualifizierungsnotwendigkeit von Tagesmüttern.

Herr Klein macht deutlich, dass die Überprüfungs- und Qualifizierungsstan­dards nur für die vom Jugendamt vermittelten Kräfte, nicht aber für von den Eltern selbst gesuchten Betreuungskräfte (z.B. Familienmitglieder, Nachbarn) gelten.

Bei privat gesuchten Kräften entsteht kein rechtlicher Zwang für den Land­kreis, die Qualifizierung einzufordern.

Herr Klein macht deutlich, dass die Tendenz zur Vermittlung von Tages­betreuungskräften durch den Landkreis (Jugendamt) geht.

Auf Nachfrage von Herrn Dera zu den Auswirkungen der aktuell politisch dis­kutierten Gebührenfreiheit auf den Bedarf an Betreuung für 0-3jährige ver­weist Herr Klein auf die derzeitige gesetzliche Vorgabe zum Ausbau bis 2010 und fehlende verlässliche Prognosen zur Gebührenfreiheit.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung