Sitzung: 14.03.2006 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2006/JHA/002
Wie vorgeschlagen
Herr Dera weist auf die unklare Finanzierung des TAG hin und hinterfragt die Abdeckung der Aufgabe Tagesbetreuung für 0-3jährige durch die bestehende Vereinbarung zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden zur Tagesbetreuung.
Herr Klein erläutert, dass formal die Tagesbetreuung nicht Gegenstand der aktuellen Vereinbarung ist und diese daher der Fortschreibung bedarf. Nach bislang positiven Signalen aus den Gemeinden soll diese Vereinbarung nach Abschluss der zur Zeit laufenden Bedarfsermittlung mit den Kommunen ergänzt werden. Die Koordination ist hierbei Aufgabe des Landkreises.
Frau Wehrenberg verweist auf die Notwendigkeit, die Regelung zur Renten- und Unfallversicherung von Tagesmüttern intensiver zu publizieren und hinterfragt die gesetzliche Qualifizierungsnotwendigkeit von Tagesmüttern.
Herr Klein macht deutlich, dass die Überprüfungs- und Qualifizierungsstandards nur für die vom Jugendamt vermittelten Kräfte, nicht aber für von den Eltern selbst gesuchten Betreuungskräfte (z.B. Familienmitglieder, Nachbarn) gelten.
Bei privat gesuchten Kräften entsteht kein rechtlicher Zwang für den Landkreis, die Qualifizierung einzufordern.
Herr Klein macht deutlich, dass die Tendenz zur Vermittlung von Tagesbetreuungskräften durch den Landkreis (Jugendamt) geht.
Auf Nachfrage von Herrn Dera zu den Auswirkungen der aktuell politisch diskutierten Gebührenfreiheit auf den Bedarf an Betreuung für 0-3jährige verweist Herr Klein auf die derzeitige gesetzliche Vorgabe zum Ausbau bis 2010 und fehlende verlässliche Prognosen zur Gebührenfreiheit.