Der Jahresabschluss 2008 wird festgestellt sowie dem Landrat gem. § 101 Abs. 1 NGO i. V. m. § 65 NLO für das Haushaltsjahr 2008 die Entlastung erteilt.

 


KOAR Kernein weist darauf hin, dass der Abschluss für den Rettungsdienst noch nicht fertiggestellt wurde. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend zu berichtigen.

 

KTA Rahlfs hält die Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes für gravierend. Nach seiner Auffassung gibt die Bilanz nicht die korrekte Vermögenslage des Landkreises Nienburg/Weser wieder. Er sieht einen Widerspruch zwischen der Darstellung der Prüfungsergebnisse und dem positiven Testat des Rechnungsprüfungsamtes.

 

KTA Keitsch weist auf die Rückstellungen für die Altersteilzeit hin. Nach seiner Auffassung können die zusätzlichen Belastungen vom Landkreis nicht mehr getragen werden. Nach seiner Auffassung gehe nicht nur Fachwissen verloren. Auch die Mehrkosten würden eine Ablehnung der Anträge rechtfertigen.

 

KTA Brieber räumt ein, dass die Anzahl der von der Rechnungsprüfung festgestellten Mängel noch recht hoch sei. Die Bewertung der Mängel führe jedoch zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

LR Eggers erwidert zum Thema Altersteilzeit, dass Beschäftigte hierauf überwiegend einen Anspruch hätten. Die Verwaltung prüft die Anträge kritisch und wirkt bei Bedenken auf die Rücknahme oder Änderung der Anträge hin. Die von KTA Rahlfs vorgetragene Kritik hält er für unangemessen und weist sie zurück.

 

Zum Verfahren erläutert KAR Imgarten, dass die Verwaltung bis zum 31.03. eines jeden Jahres den Jahresabschluss für das Vorjahr zu erstellen hat. Die Prüfung schließt sich an. Jahresabschluss und Prüfungsbericht werden dem Kreistag mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Feststellungen der Rechnungsprüfung vorgelegt. Im Ergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu keinen Einwendungen geführt hat. Die bei der Prüfung festgestellten Fehler beeinträchtigen diese Feststellung nicht oder nur unwesentlich. Im übrigen habe der Fachbereich Finanzen die festgestellten Fehler bereits bearbeitet und Mängel ausgeräumt.

 

Für die CDU-Fraktion stellt KTA Reinke fest, dass die aufgezeigten Fehler nur geringe Auswirkungen haben. Seine Fraktion werde den Jahresabschluss feststellen und die Entlastung des Landrates empfehlen.

 

KTA Liebtrau weist darauf hin, dass die Verwaltung bestrebt sei, den Jahresabschluss möglichst frühzeitig der Politik vorzulegen. Die abschließende Prüfung erfolge nachträglich. Dabei unterscheidet sich das Verfahren von der Wirtschaftsprüfung für private Unternehmen.

 

KTA Rahlfs vertritt die Auffassung, dass für Kommunen das gleiche Recht gelte wie für private Betriebe.[1]

 



[1] Anmerkung der Verwaltung:

 

Private Unternehmen werden nach der Wirtschaftsprüferordnung und den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung“, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgelegt werden, geprüft.

 

Das Verfahren zur Aufstellung und Prüfung des kommunalen Jahresabschlusses ist in § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO sowie in der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung geregelt. Bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
9

Nein
0

Enthaltung
1