Sitzung: 29.09.2009 Ausschuss für Finanzen und Personal
Vorlage: 2009/AFP/006
Der Jahresabschluss 2008 wird
festgestellt sowie dem Landrat gem. § 101 Abs. 1 NGO i. V. m. § 65 NLO für das
Haushaltsjahr 2008 die Entlastung erteilt.
KOAR Kernein weist darauf
hin, dass der Abschluss für den Rettungsdienst noch nicht fertiggestellt wurde.
Der Beschlussvorschlag ist entsprechend zu berichtigen.
KTA Rahlfs hält die
Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes für gravierend. Nach seiner
Auffassung gibt die Bilanz nicht die korrekte Vermögenslage des Landkreises
Nienburg/Weser wieder. Er sieht einen Widerspruch zwischen der Darstellung der
Prüfungsergebnisse und dem positiven Testat des Rechnungsprüfungsamtes.
KTA Keitsch weist auf die
Rückstellungen für die Altersteilzeit hin. Nach seiner Auffassung können die
zusätzlichen Belastungen vom Landkreis nicht mehr getragen werden. Nach seiner
Auffassung gehe nicht nur Fachwissen verloren. Auch die Mehrkosten würden eine
Ablehnung der Anträge rechtfertigen.
KTA Brieber räumt ein,
dass die Anzahl der von der Rechnungsprüfung festgestellten Mängel noch recht
hoch sei. Die Bewertung der Mängel führe jedoch zu keinen wesentlichen
Beanstandungen.
LR Eggers erwidert zum
Thema Altersteilzeit, dass Beschäftigte hierauf überwiegend einen Anspruch
hätten. Die Verwaltung prüft die Anträge kritisch und wirkt bei Bedenken auf
die Rücknahme oder Änderung der Anträge hin. Die von KTA Rahlfs vorgetragene
Kritik hält er für unangemessen und weist sie zurück.
Zum Verfahren erläutert KAR Imgarten, dass die Verwaltung bis zum
31.03. eines jeden Jahres den Jahresabschluss für das Vorjahr zu erstellen hat.
Die Prüfung schließt sich an. Jahresabschluss und Prüfungsbericht werden dem
Kreistag mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Feststellungen der Rechnungsprüfung vorgelegt. Im Ergebnis hat das
Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2008
zu keinen Einwendungen geführt hat. Die bei der Prüfung festgestellten Fehler
beeinträchtigen diese Feststellung nicht oder nur unwesentlich. Im übrigen habe
der Fachbereich Finanzen die festgestellten Fehler bereits bearbeitet und
Mängel ausgeräumt.
Für die CDU-Fraktion stellt KTA Reinke fest, dass die aufgezeigten
Fehler nur geringe Auswirkungen haben. Seine Fraktion werde den Jahresabschluss
feststellen und die Entlastung des Landrates empfehlen.
KTA Liebtrau weist darauf
hin, dass die Verwaltung bestrebt sei, den Jahresabschluss möglichst frühzeitig
der Politik vorzulegen. Die abschließende Prüfung erfolge nachträglich. Dabei
unterscheidet sich das Verfahren von der Wirtschaftsprüfung für private
Unternehmen.
KTA Rahlfs vertritt die
Auffassung, dass für Kommunen das gleiche Recht gelte wie für private Betriebe.[1]
[1] Anmerkung der
Verwaltung:
Private Unternehmen werden nach der Wirtschaftsprüferordnung und den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung“, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgelegt werden, geprüft.
Das Verfahren zur Aufstellung und Prüfung des kommunalen Jahresabschlusses ist in § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO sowie in der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung geregelt. Bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig.