Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen

 


KAR Niemeyer berichtet, die Stadt Nienburg habe beim Landkreis Nienburg/Weser einen Antrag auf die Bewilligung von Zuwendungen nach § 117 NSchG für zwei städtische Maßnahmen gestellt. Es handele sich um eine energetische Sanierung des Westtrackts der Grundschule am Bach und um den Austausch von Fenstern und Türen an der Realschule Nienburg.

 

Die Stadt Nienburg betreue sämtliche Schulen im Stadtgebiet, mit Ausnahme der Förderschulen, als Schulträger.

 

Im Primarbereich sei die Stadt Nienburg so zu behandeln wie andere Kommunen auch, deshalb seien zuwendungsfähige Investitionen an Grundschulen mit einer Förderquote von 1/3 der notwendigen Kosten aus der Kreisschulbaukasse zu bezuschussen.

 

Der Sekundarbereich wäre Kraft Gesetz eigentlich in der Zuständigkeit des Landkreises angesiedelt, Kommunen könnten allerdings die Verlagerung der Zuständigkeit vom Landkreis auf die Kommune beim Land Niedersachsen beantragen. Die Kommunen müssten sich im Gegenzug aber mit einem individuell zu vereinbarenden Kostenanteil an den entstehenden Gesamtkosten der übertragenen Sekundarschulen beteiligen.

 

Die Stadt Nienburg habe in den 70er Jahren auf Antrag vom Land Niedersachsen die Schulträgerschaft für die sechs städtischen Sekundarschulen zugesprochen bekommen. Die Stadt Nienburg beteilige sich im Gegenzug mit einer Kostengröße von 30 % an den entstehenden Kosten, sofern diese nicht über die Kreisschulbaukasse abzurechnen sind. Sollte die Maßnahme aufgrund eines entsprechend hohen Kostenvolumens aus der Kreisschulbaukasse förderfähig sein, erhielte die Stadt lediglich 50 % Fördergelder aus derselben, anstelle der besagten 70 % vom Landkreis.

 

Für den Austausch von Fenstern und Türen an der Realschule Nienburg würden Sanierungskosten von mindestens 250.000 € entstehen. Die Maßnahme sei deshalb als größere Instandsetzung zu werten und somit mit 50 % aus der Kreisschulbaukasse zu fördern und nicht im Kostenverhältnis 30 % zu 70 % zwischen Stadt und Landkreis aufzuteilen. Auch die energetische Sanierung der GS am Bach sei über die Kreisschulbaukasse mit einer Quote von einem Drittel förderfähig.

 

Die Verwaltung schlage deshalb vor, beide Projekte mit einem Förderbetrag von insgesamt 61.983 € aus der Kreisschulbaukasse mitzufinanzieren, nachdem die Drittfördermittel aus dem Konjunkturpaket II vorher in Abzug gebracht worden seien.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung