Wie vorgeschlagen.


KAR Stankewitz erläutert die wesentlichen Bestandteile der Mittelansätze für den Teilproduktplan des Fachdienstes Liegenschaften.

 

LR Eggers gibt in Bezug auf die überreichten Vorinformationen zu den Maßnahmen der Bauunterhaltung und der Investitionsmaßnahmen den Hinweis, dass seitens der Verwaltung hiermit der Umfang der Maßnahmen aufgezeigt werden soll. Aus bautechnischer Sicht werden Vorschläge zur Reduzierung der Mittel für die Schulgebäude auf ca. 2,0 Mio. € gemacht.

Die aus fachlicher Sicht anzustrebenden Unterhaltungs- und Investitionskosten für die bauliche Unterhaltung werden anhand der beige-

/    fügten Übersichten von KAR Stankewitz zunächst für die Verwaltungsgebäude vorgestellt.

Die Fenster am Kreishaus B weisen signifikante Schäden auf, so dass auch zu rate gezogene Fachbetriebe dringend dazu anraten, den Fensteranstrich und den Dichtungsaustausch durchzuführen, um Folgeschäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Hierzu wurde vereinbart, dass weitergehende Informationen seitens der Verwaltung eingeholt werden. Die Folierung der Fenster aus klimatischen Gründen kann später vorgenommen werden. Auf Anfrage von KTA Koch und KTA Hille, erläutert KAR Stankewitz, dass die Lüftung des Labors im Kreishaus B nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht; für den weiteren Betrieb im Kreishaus B ist es erforderlich, die baurechtlichen Vorgaben und die Arbeitsschutzbestimmungen zu erfüllen. Im Falle eines Umzuges entstehen zusätzliche Kosten für die Demontage und den Wiederaufbau i. H. v. ca. 35.000 €. Die Cafeteria im Kreishaus B darf derzeit nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden, da die Baugenehmigung die Einhausung des Treppenhauses vorsieht. Der behindertengerechte Zugang ist mit dem Fahrstuhl gegeben. Diese Maßnahme wurde bereits auf das Jahr 2009 verschoben. LR Eggers regt an, die Mittel für das Labor in den Haushalt einzustellen und dieses Thema gesondert zu beraten. Die Frage nach den Kosten für den Austausch der Fenster, beantwortet KAR Stankewitz mit deutlichen Mehrkosten, die vermutlich das Doppelte des Mittelansatzes darstellen würden. Die geplanten Maßnahmen in der FTZ sind den ehrenamtlichen Mitarbeitern geschuldet. Die Sanierung der gesamten Hofflächen wird, bis auf Maßnahmen zur Unfallverhütung, jedoch zunächst zurückgestellt. Die Sanierung der Hausmeisterwohnung in der VHS wird erforderlich, da sie baulich für eine Folgenutzung zu ertüchtigen ist. Die, im Rahmen des Konjunkturpaketes II geförderten, Sanierung der WC-Anlage in der VHS erfordert ohnehin eine Sanierung des Bades der Hausmeisterwohnung, da die Hauptleitungen durch das Bad verlaufen. Da die Wohnung jetzt frei wird, wird eine andere Nutzung in Form der Ertüchtigung zu Verwaltungs- bzw. Büroräumen oder für die Großtagespflegestelle erwogen. Auf Anregung von KTA Sanftleben und KTA Reinke wird in der nächsten Sitzung über die Optionen gesondert beraten. In der Hausmeisterwohnung des Gesundheitsamtes wird ein akuter Handlungsbedarf aufgrund von Feuchtigkeitsschäden beklagt. Eine provisorische Lösung, die lediglich weiteres Eindringen von Feuchtigkeit verhindert, wird auf rd. 20.000 € taxiert, eine Sanierung auf rd. 110.000 €. Der Mittelansatz wird von 110.000 € auf 20.000 € reduziert. Die Mittelansätze für die Verwaltungsgebäude (Produkt 11510) werden damit von 827.000 € auf 737.000 € reduziert.

Die Vorschläge zur Reduzierung der Mittelansätze im Produkt 11520 Schulgebäude, werden von KAR Stankewitz wie folgt gemacht. (In Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt) werden die Maßnahmen der Sanierung Lüftung/Elektro (980.000 €), sowie die Riss-Sanierung (561.000 €) und der Bodenaustausch (250.000 €) am Trakt C der BBS Nienburg auf das Jahr 2011 verschoben. Die Umlegung der Fleischerei (280.000 €) in der BBS Nienburg wird zunächst zurückgestellt. Die Zuordnung als Investition oder als Unterhaltungsaufwand wird seitens der Verwaltung näher geprüft werden. Die, in der Sanierung der ELA-Anlage als 1. Bauabschnitt der Sanierung der Gebäudeleittechnik in der Förderschule Stolzenau (165.000 €) enthaltenen, Kosten für Schwimmbadhebeanlage (10.000 €), werden zur Disposition gestellt. Das Gesamtvolumen der Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf ca. 1,4 Mio. €, wovon allein ca. 500.000 € das Schwimmbad betreffen. Zu Bedenken ist jedoch, dass, wenn die Sanierungsmaßnahme nicht durchgeführt wird, das Schwimmbad nicht weiter in Betrieb gehalten werden kann. Es ist das einzig verbliebene Schwimmbad an den Förderschulen des Landkreises. Auf Anregung von LR Eggers wird zusammen mit dem Fachdienst Schule und Kultur das Volumen der weiteren Bauabschnitte abgestimmt. Der Mittelansatz verbleibt im Haushalt und diese Maßnahme in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses gesondert beraten. Auf Nachfragen von KTA Hille, ob die Maßnahmen an der Realschule Marklohe zwingend erforderlich sind, bzw. warum die Fenster- und Fassadensanierung an der Gutenbergschule Hoya zunächst zurückgestellt wird, erklärt KAR Stankewitz, dass im Gegensatz zur Fassade an der Gutenbergschule Hoya, an der keine größeren Schadhaftigkeiten vorliegen, bei der Realschule Marklohe die Funktionsfähigkeit aufrecht erhalten werden muss, solange das Gebäude genutzt wird. Im Falle der Realschule Marklohe müssen dazu auch dringend die maroden Fenster vollständig ersetzt werden. Hinzu kommen 155.000 € Investitionskosten für eine neue Brandmelde- und Alarmierungsanlage. LR Eggers macht deutlich, dass die Entwicklung der Schulen auf das Jahr 2018 ausgerichtet ist. Die Zinslast für eine Investition in einen Schulneubau wäre deutlich höher als die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen. Es müssen Richtlinien erstellt werden, um daraus Entscheidungen ableiten zu können. Problemfälle gilt es zu vermeiden. Die Bauunterhaltung der kreiseigen verwalteten Schulgebäude wird von 3.041.000 € auf 1.250.000 € reduziert. Die Mittelansätze für die Erstattung baulicher Unterhaltungsaufwendungen an Gemeinden und Samtgemeinden bleiben bei 649.800 € mit dem Ziel, über Gespräche mit den Gemeinden und Samtgemeinden möglichst noch eine 10 %ige Reduzierung zu erreichen.

Die Mittel die für die Bauunterhaltung an den Mietobjekten (Produkt 11530) werden von 136.500 € auf 121.500 € reduziert. Die geplante Risssanierung (40.000 €) an der Giebelseite des Gebäudes Berliner Ring 45, Nienburg wird vorbehaltlich der Entscheidung über einen Verkauf des Gebäudes nochmals im Ausschuss thematisiert. Auf Nachfragen von KAR Stankewitz wird das Forcieren der zwischenzeitlichen Verkaufsverhandlungen durch den Ausschuss befürwortet. Die Verwaltung schlägt vor, die Wohnungsnutzung „Übern Braken“ aufzugeben. Dadurch kann auf den Mittelansatz für die pauschale Reparatur und Wartung (15.000 €) der Wohnung Übern Braken 31, Pennigsehl verzichtet werden. Die Wohnungsnutzung steht nicht im Einklang mit dem Baurecht und die Mieterträge decken nur einen Bruchteil der Bauunterhaltungskosten erläutert KAR Stankewitz. Die Kündigung des Mietverhältnisses wird befürwortet und der Mittelansatz um 15.000 € gekürzt.

Investitionsvorhaben im Bereich der Verwaltungsgebäude (Produkt 11510) beschränken sich auf die Sanierung des 3. OG des Kreishauses A, welche im Gesamtvolumen mit ca. 1,4 Mio. € beplant wird. Um die haushaltsrechtliche Absicherung der Gesamtmaßnahme vorzunehmen, ist die Splittung der Maßnahme auf 2 Jahre geplant. D. h. zunächst werden für 2010 410.000 € für die Sanierung der Wärmedämmung, Klimatisierung, Folierung etc. vorgesehen. Über eine Verpflichtungsermächtigung über 1,0 Mio. € wird die Maßnahme auf das Jahr 2011 ausgedehnt, um die Ausgaben für die Dach- und Fassadensanierung zu decken. Auf Nachfragen von KTA Andermann macht KAR Stankewitz deutlich, dass der Nutzen aus den bereits begonnenen Investitionen nicht aufgegeben werden soll. Zunächst werde man die Außenhülle sanieren, und 2011 dann innen.

Die zwingende Erforderlichkeit einer Brandmelde- und Alarmierungsanlage für die Realschule Hoya und die Realschule Marklohe ergibt sich aus den Schulbaurichtlinien, die der Sicherheit der Schüler dient. KTA Claus gibt einen Hinweis darauf, dass die Anlage der Realschule Hoya intern aufgeschaltet ist. Es haben sich Fehlerquellen bei Übungen der Feuerwehr gezeigt, die diese Maßnahme erforderlich machen. KAR Stankewitz führt weiter aus, dass die Mehrkosten, die die Baukosten der Mensa am Gymnasium Stolzenau über die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II hinaus übersteigen, und aus dem regulären Haushalt gedeckt werden müssen, mit 300.000 € geplant werden. LR Eggers erklärt, dass in Bezug auf eine Zubereitungsküche noch keine Entscheidung gefallen sei, so dass ggf. hierfür weitere 200.000 € erforderlich werden. Seitens der Verwaltung wird die Variante der Ausgabeküche jedoch favorisiert. Die Stellungnahme der Schule stehe aber noch aus. Zunächst bleiben 300.000 € im Haushalt bestehen. Weitere Informationen zum Sachstand der Küche werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses gegeben. Die Umlegung der Fleischerei in der BBS Nienburg wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses gesondert beraten. Die Samtgemeinde Landesbergen plant mit Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II mehrere Gebäude mit Nahwärme zu versorgen. Der Landkreis solle sich mit einen Anteil von insgesamt 280.000 € beteiligen, so die Samtgemeinde Landesbergen, teilt KAR Stankewitz mit. Zunächst wird nur die bereits getroffene Zusage über 70.000 € Kostenbeteiligung durch den Landkreis Nienburg für den Austausch der abgängigen konventionellen Heizungsanlage in der GHS Landesbergen bekräftigt. Seitens der Mittel für eine endgültige Mensa an der GHRS Heemsen macht KTA Bösselmann deutlich, dass sich die Fraktion gegen die Investition ausgesprochen hat. LR Eggers weist darauf hin, dass die Samtgemeinde Heemsen allein den Anteil von 200.000 € über ihre Mittel des Konjunkturpaketes II abdeckt, so dass nur noch 400.000 € über den regulären Haushalt finanziert werden müssten. Der 75 %ige Kreisanteil mache 300.000 € aus, was bereits eine Ersparnis von 150.000 € bedeute. Da die Fördermittel nicht in die Folgejahre geschoben werden können, würde sich ggf. eine Vereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde anbieten, die im Falle, dass die Kreisbeteiligung den Standort Heemsen verlässt, das Geld an den Kreis zurückfließen lässt. KTA Koch erklärt, dass der Kreistag und der Ausschuss für die allgemeinbildenen Schulen generell den Ganztagsbetrieb an allen Schulen zugelassen haben. Täglich nehmen 70 bis 93 Schüler ihr Essen in einem Provisorium entgegen. Die Schule sei zudem in einem hervorragenden Zustand. Der Antrag auf einen Ganztagsschulbetrieb wurde bedauerlicherweise erst jetzt durch die Schulleitung gestellt. Auf die Bedenken von KTA Hille, KTA Andermann und KTA Brunschön schlägt LR Eggers vor, eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Heemsen und dem Landkreis Nienburg zu treffen, in der eine mindestens 10-jährige Bindung zur sinnvollen Nutzung vereinbart wird. Der Mittelansatz bleibt im Haushalt vorbehaltlich einer entsprechenden Vereinbarung. Der Ausschuss beschließt einstimmig. Die Fraktion der SPD enthält sich der Stimme bzgl. der Mensa Heemsen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung
3