KAR Stankewitz erläutert
die wesentlichen Bestandteile der Mittelansätze für den Teilproduktplan des
Fachdienstes Liegenschaften.
LR Eggers gibt in Bezug
auf die überreichten Vorinformationen zu den Maßnahmen der Bauunterhaltung und
der Investitionsmaßnahmen den Hinweis, dass seitens der Verwaltung hiermit der
Umfang der Maßnahmen aufgezeigt werden soll. Aus bautechnischer Sicht werden Vorschläge
zur Reduzierung der Mittel für die Schulgebäude auf ca. 2,0 Mio. € gemacht.
Die aus fachlicher Sicht
anzustrebenden Unterhaltungs- und Investitionskosten für die bauliche
Unterhaltung werden anhand der beige-
/ fügten Übersichten von KAR Stankewitz
zunächst für die Verwaltungsgebäude vorgestellt.
Die Fenster am Kreishaus B weisen signifikante
Schäden auf, so dass auch zu rate gezogene Fachbetriebe dringend dazu anraten,
den Fensteranstrich und den Dichtungsaustausch durchzuführen, um Folgeschäden
an der Bausubstanz zu vermeiden. Hierzu wurde vereinbart, dass weitergehende
Informationen seitens der Verwaltung eingeholt werden. Die Folierung der
Fenster aus klimatischen Gründen kann später vorgenommen werden. Auf Anfrage
von KTA Koch und KTA Hille, erläutert KAR Stankewitz, dass
die Lüftung des Labors im Kreishaus B nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht;
für den weiteren Betrieb im Kreishaus B ist es erforderlich, die baurechtlichen
Vorgaben und die Arbeitsschutzbestimmungen zu erfüllen. Im Falle eines Umzuges
entstehen zusätzliche Kosten für die Demontage und den Wiederaufbau i. H. v.
ca. 35.000 €. Die Cafeteria im Kreishaus B darf derzeit nicht als
Aufenthaltsraum genutzt werden, da die Baugenehmigung die Einhausung des
Treppenhauses vorsieht. Der behindertengerechte Zugang ist mit dem Fahrstuhl
gegeben. Diese Maßnahme wurde bereits auf das Jahr 2009 verschoben. LR
Eggers regt an, die Mittel für das Labor in den Haushalt einzustellen und
dieses Thema gesondert zu beraten. Die Frage nach den Kosten für den Austausch
der Fenster, beantwortet KAR Stankewitz
mit deutlichen Mehrkosten, die vermutlich das Doppelte des Mittelansatzes
darstellen würden. Die geplanten Maßnahmen in der FTZ sind den ehrenamtlichen
Mitarbeitern geschuldet. Die Sanierung der gesamten Hofflächen wird, bis auf
Maßnahmen zur Unfallverhütung, jedoch zunächst zurückgestellt. Die Sanierung
der Hausmeisterwohnung in der VHS wird erforderlich, da sie baulich für eine
Folgenutzung zu ertüchtigen ist. Die, im Rahmen des Konjunkturpaketes II geförderten,
Sanierung der WC-Anlage in der VHS erfordert ohnehin eine Sanierung des Bades
der Hausmeisterwohnung, da die Hauptleitungen durch das Bad verlaufen. Da die
Wohnung jetzt frei wird, wird eine andere Nutzung in Form der Ertüchtigung zu
Verwaltungs- bzw. Büroräumen oder für die Großtagespflegestelle erwogen. Auf
Anregung von KTA Sanftleben und KTA Reinke wird in der nächsten
Sitzung über die Optionen gesondert beraten. In der Hausmeisterwohnung des
Gesundheitsamtes wird ein akuter Handlungsbedarf aufgrund von
Feuchtigkeitsschäden beklagt. Eine provisorische Lösung, die lediglich weiteres
Eindringen von Feuchtigkeit verhindert, wird auf rd. 20.000 € taxiert, eine
Sanierung auf rd. 110.000 €. Der Mittelansatz wird von 110.000 € auf 20.000 €
reduziert. Die Mittelansätze für die Verwaltungsgebäude (Produkt 11510) werden
damit von 827.000 € auf 737.000 € reduziert.
Die Vorschläge zur Reduzierung der Mittelansätze im
Produkt 11520 Schulgebäude, werden von KAR Stankewitz
wie folgt gemacht. (In Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt) werden die Maßnahmen
der Sanierung Lüftung/Elektro (980.000 €), sowie die Riss-Sanierung (561.000 €)
und der Bodenaustausch (250.000 €) am Trakt C der BBS Nienburg auf das Jahr
2011 verschoben. Die Umlegung der Fleischerei (280.000 €) in der BBS Nienburg
wird zunächst zurückgestellt. Die Zuordnung als Investition oder als
Unterhaltungsaufwand wird seitens der Verwaltung näher geprüft werden. Die, in
der Sanierung der ELA-Anlage als 1. Bauabschnitt der Sanierung der Gebäudeleittechnik
in der Förderschule Stolzenau (165.000 €) enthaltenen, Kosten für
Schwimmbadhebeanlage (10.000 €), werden zur Disposition gestellt. Das
Gesamtvolumen der Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf ca. 1,4 Mio. €, wovon
allein ca. 500.000 € das Schwimmbad betreffen. Zu Bedenken ist jedoch, dass,
wenn die Sanierungsmaßnahme nicht durchgeführt wird, das Schwimmbad nicht
weiter in Betrieb gehalten werden kann. Es ist das einzig verbliebene Schwimmbad
an den Förderschulen des Landkreises. Auf Anregung von LR Eggers wird
zusammen mit dem Fachdienst Schule und Kultur das Volumen der weiteren
Bauabschnitte abgestimmt. Der Mittelansatz verbleibt im Haushalt und diese
Maßnahme in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses gesondert beraten. Auf
Nachfragen von KTA Hille, ob die Maßnahmen an der Realschule Marklohe
zwingend erforderlich sind, bzw. warum die Fenster- und Fassadensanierung an
der Gutenbergschule Hoya zunächst zurückgestellt wird, erklärt KAR Stankewitz, dass im Gegensatz zur Fassade an der
Gutenbergschule Hoya, an der keine größeren Schadhaftigkeiten vorliegen, bei
der Realschule Marklohe die Funktionsfähigkeit aufrecht erhalten werden muss,
solange das Gebäude genutzt wird. Im Falle der Realschule Marklohe müssen dazu
auch dringend die maroden Fenster vollständig ersetzt werden. Hinzu kommen
155.000 € Investitionskosten für eine neue Brandmelde- und Alarmierungsanlage. LR
Eggers macht deutlich, dass die Entwicklung der Schulen auf das Jahr 2018
ausgerichtet ist. Die Zinslast für eine Investition in einen Schulneubau wäre
deutlich höher als die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen. Es müssen
Richtlinien erstellt werden, um daraus Entscheidungen ableiten zu können.
Problemfälle gilt es zu vermeiden. Die Bauunterhaltung der kreiseigen verwalteten
Schulgebäude wird von 3.041.000 € auf 1.250.000 € reduziert. Die Mittelansätze
für die Erstattung baulicher Unterhaltungsaufwendungen an Gemeinden und
Samtgemeinden bleiben bei 649.800 € mit dem Ziel, über Gespräche mit den
Gemeinden und Samtgemeinden möglichst noch eine 10 %ige Reduzierung zu
erreichen.
Die Mittel die für die Bauunterhaltung an den
Mietobjekten (Produkt 11530) werden von 136.500 € auf 121.500 € reduziert. Die
geplante Risssanierung (40.000 €) an der Giebelseite des Gebäudes Berliner Ring
45, Nienburg wird vorbehaltlich der Entscheidung über einen Verkauf des
Gebäudes nochmals im Ausschuss thematisiert. Auf Nachfragen von KAR Stankewitz wird das Forcieren der zwischenzeitlichen
Verkaufsverhandlungen durch den Ausschuss befürwortet. Die Verwaltung schlägt
vor, die Wohnungsnutzung „Übern Braken“ aufzugeben. Dadurch kann auf den
Mittelansatz für die pauschale Reparatur und Wartung (15.000 €) der Wohnung
Übern Braken 31, Pennigsehl verzichtet werden. Die Wohnungsnutzung steht nicht
im Einklang mit dem Baurecht und die Mieterträge decken nur einen Bruchteil der
Bauunterhaltungskosten erläutert KAR Stankewitz.
Die Kündigung des Mietverhältnisses wird befürwortet und der Mittelansatz um
15.000 € gekürzt.
Investitionsvorhaben im Bereich der
Verwaltungsgebäude (Produkt 11510) beschränken sich auf die Sanierung des 3. OG
des Kreishauses A, welche im Gesamtvolumen mit ca. 1,4 Mio. € beplant wird. Um
die haushaltsrechtliche Absicherung der Gesamtmaßnahme vorzunehmen, ist die
Splittung der Maßnahme auf 2 Jahre geplant. D. h. zunächst werden für 2010
410.000 € für die Sanierung der Wärmedämmung, Klimatisierung, Folierung etc.
vorgesehen. Über eine Verpflichtungsermächtigung über 1,0 Mio. € wird die
Maßnahme auf das Jahr 2011 ausgedehnt, um die Ausgaben für die Dach- und Fassadensanierung
zu decken. Auf Nachfragen von KTA Andermann macht KAR Stankewitz deutlich, dass der Nutzen aus den
bereits begonnenen Investitionen nicht aufgegeben werden soll. Zunächst werde
man die Außenhülle sanieren, und 2011 dann innen.
Die zwingende Erforderlichkeit einer Brandmelde-
und Alarmierungsanlage für die Realschule Hoya und die Realschule Marklohe
ergibt sich aus den Schulbaurichtlinien, die der Sicherheit der Schüler dient. KTA
Claus gibt einen Hinweis darauf, dass die Anlage der Realschule Hoya intern
aufgeschaltet ist. Es haben sich Fehlerquellen bei Übungen der Feuerwehr
gezeigt, die diese Maßnahme erforderlich machen. KAR Stankewitz
führt weiter aus, dass die Mehrkosten, die die Baukosten der Mensa am Gymnasium
Stolzenau über die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II hinaus
übersteigen, und aus dem regulären Haushalt gedeckt werden müssen, mit 300.000
€ geplant werden. LR Eggers erklärt, dass in Bezug auf eine
Zubereitungsküche noch keine Entscheidung gefallen sei, so dass ggf. hierfür
weitere 200.000 € erforderlich werden. Seitens der Verwaltung wird die Variante
der Ausgabeküche jedoch favorisiert. Die Stellungnahme der Schule stehe aber
noch aus. Zunächst bleiben 300.000 € im Haushalt bestehen. Weitere
Informationen zum Sachstand der Küche werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses
gegeben. Die Umlegung der Fleischerei in der BBS Nienburg wird in einer der
nächsten Sitzungen des Ausschusses gesondert beraten. Die Samtgemeinde
Landesbergen plant mit Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II mehrere Gebäude
mit Nahwärme zu versorgen. Der Landkreis solle sich mit einen Anteil von
insgesamt 280.000 € beteiligen, so die Samtgemeinde Landesbergen, teilt KAR Stankewitz mit. Zunächst wird nur die bereits
getroffene Zusage über 70.000 € Kostenbeteiligung durch den Landkreis Nienburg
für den Austausch der abgängigen konventionellen Heizungsanlage in der GHS
Landesbergen bekräftigt. Seitens der Mittel für eine endgültige Mensa an der
GHRS Heemsen macht KTA Bösselmann deutlich, dass sich die Fraktion gegen
die Investition ausgesprochen hat. LR Eggers weist darauf hin, dass die
Samtgemeinde Heemsen allein den Anteil von 200.000 € über ihre Mittel des
Konjunkturpaketes II abdeckt, so dass nur noch 400.000 € über den regulären
Haushalt finanziert werden müssten. Der 75 %ige Kreisanteil mache 300.000 €
aus, was bereits eine Ersparnis von 150.000 € bedeute. Da die Fördermittel
nicht in die Folgejahre geschoben werden können, würde sich ggf. eine Vereinbarung
zwischen Landkreis und Samtgemeinde anbieten, die im Falle, dass die
Kreisbeteiligung den Standort Heemsen verlässt, das Geld an den Kreis
zurückfließen lässt. KTA Koch erklärt, dass der Kreistag und der
Ausschuss für die allgemeinbildenen Schulen generell den Ganztagsbetrieb an
allen Schulen zugelassen haben. Täglich nehmen 70 bis 93 Schüler ihr Essen in
einem Provisorium entgegen. Die Schule sei zudem in einem hervorragenden
Zustand. Der Antrag auf einen Ganztagsschulbetrieb wurde bedauerlicherweise
erst jetzt durch die Schulleitung gestellt. Auf die Bedenken von KTA Hille,
KTA Andermann und KTA Brunschön schlägt LR Eggers vor,
eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Heemsen und dem
Landkreis Nienburg zu treffen, in der eine mindestens 10-jährige Bindung zur
sinnvollen Nutzung vereinbart wird. Der Mittelansatz bleibt im Haushalt
vorbehaltlich einer entsprechenden Vereinbarung. Der Ausschuss beschließt
einstimmig. Die Fraktion der SPD enthält sich der Stimme bzgl. der Mensa
Heemsen.