Wie vorgeschlagen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert unter Darstellung der Nutzungsarten das Erfordernis der Anpassung der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung an die Vorgaben der FFH-Richtlinie, gibt einen Überblick über den Abstimmungstermin mit den Grundstückseigentümern und legt die weiteren Verfahrensschritte dar.

 

KTA Andermann möchte wissen, ob der im südlichen Bereich des LSG-Gebietes „Sündern“ liegende landwirtschaftliche Betrieb von den Festsetzungen der Verordnung betroffen ist und dies Auswirkungen beispielsweise auf eine betriebliche Erweiterung darstellt.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen antwortet hierauf, dass der Betrieb nicht von den Festsetzungen betroffen ist, da er außerhalb des FFH-Gebietes liegt.

Hier greift der Freistellungssachverhalt für alle Veränderungen und Erweiterungen, so lange sie dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.

 

Vorsitzender Brieber macht deutlich, dass die Verwaltung sich hinsichtlich der Umsetzung einen ehrgeizigen Zeitplan gesetzt hat, bei dem er sich wünscht, dass dieser noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung