Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSch'G für die Sanierung der Sporthalle an der Grundschule Leese
Vorlage
2005/AAS/020
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Landesbergen wird für die Sanierung der Sporthalle Leese eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte der nachgewiesenen notwendigen Kosten, höchstens jedoch nur 82.917 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 

Die Zuweisung wird im Jahre 2006 bereitgestellt.


Die Samtgemeinde Landesbergen beabsichtigt, die 1971/72 erbaute Sporthalle an der Grundschule Leese baulich und gebäudetechnisch zu sanieren.

 

Von der Sanierungsnotwendigkeit sind folgende Anlagen und Gebäudeteile betroffen:

 

-       Heizzentrale, Wärmeverteilung sowie Dusch- und Warmwasserbereitung

-       Hallenbeheizung (zurzeit Warmluftheizung)

-       Querlüftungseinrichtung für das Hallendach

-       Hallenfußboden

-       Prallschutz der Giebelwände, Ersatz der Geräteraumtore

-       Be- und Entlüftungssystem der Sanitärräume

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen betragen 497.500 €, die in zwei Abschnitten in 2005 und 2006 realisiert werden sollen.

 

Die Sporthalle Leese ist zugleich schulisch genutzte Sporthalle der Grundschule Leese.

 

Die Samtgemeinde Landesbergen beantragt deshalb mit Schreiben vom 02.12.2004/15.07.2005 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe eines Drittels der notwendigen Kosten.

 

Die Sporthalle Leese ist mit einer nutzbaren Hallenfläche von

18 x 33 m teilbar. Nach dem Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 1996/2010 - und der in Arbeit befindlichen Fortschreibung zum 01.01.2005, ist sie deshalb mit 2 Sportübungseinheiten anzusetzen.

 

Schulisch notwendig ist für die einzügige Grundschule Leese jedoch nur eine Sportübungseinheit. Das bedeutet, dass von den entstehenden notwendigen Sanierungskosten nur 1/3 von der Hälfte der Kosten anerkannt werden können.

 

Dies ist der Samtgemeinde Landesbergen anlässlich einer Besichtigung der Anlage am 08.03.2005 mündlich mitgeteilt worden.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen gewährt werden.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen nur gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt. Die Voraussetzungen liegen vor.