Betreff
Antrag der Stadt Nienburg/Weser auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für den Umbau und die Sanierung der Hindenburgschule, 2. Bauabschnitt
Vorlage
2005/AAS/021
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Stadt Nienburg/Weser wird für den Umbau und die Sanierung des Gymnasiums Hindenburgschule für den 2. Bauabschnitt und die Einrichtungskosten des 1. und 2. Bauabschnittes nach § 117 NSchG eine Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 1.454.500 €, gewährt.

 

Finanzierungsanteile aus der Kreisschulbaukasse sind wegen der Konkurrenz zu kreiseigenen Maßnahmen nicht vor 2007 möglich.


Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 30.05.2005 für den weiteren Umbau und die Sanierung des Gymnasiums Hindenburgschule, 2. Bauabschnitt, eine Kreiszuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von 1.454.500 € (Baukosten des 2. BA 2.346.000 € zuzüglich 563.000 € Einrichtungskosten des 1. und 2. BA) beantragt.

 

Im 1. Bauabschnitt ist durch Kreistagsbeschluss vom 29.10.2004 eine Zuwendung von bis zu 1.521.750 € gewährt worden.

 

Der 2. Bauabschnitt umfasst eine Aufstockung des Schulgebäudes (so genannter “Turm”), Umbauten im Bestand, wärmedämmende und energietechnische Maßnahmen sowie die Einrichtungskosten für den 1. und 2. Bauabschnitt.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe von mindestens der Hälfte der Kosten u.a. für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.

 

Der Umbau und die Sanierung der Hindenburgschule fällt unter die Bestimmungen des § 117 NSchG.

 

Die Zuwendung für den 2. Bauabschnitt einschließlich der genannten Einrichtungskosten beträgt somit 1.454.500 €.