Betreff
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Hauptschule Landesbergen
Vorlage
2005/AAS/023
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Hauptschule Landesbergen wird vom 01.08.2006 an als Ganztagsschule geführt.

 

Die Anträge auf Genehmigung dieser Organisationsform nach § 23 NSchG sind bis 31.01.2006 beim Land zu stellen und zum Investitionsprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007” anzumelden.


Die Grund- und Hauptschule Landesbergen hat beim Schulträger den Antrag gestellt, für den Organisationsteil Hauptschule mit Wirkung vom 01.08.2006 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen.

 

Die Schule strebt ein so genanntes offenes Modell in Kooperation mit Dritten (Samtgemeinde, Vereine und Verbände) an. Personalanforderungen an das Land aus Anlass der Ganztagsschule sollen nicht gestellt werden. Die Entscheidungspraxis des Landes Niedersachsen für die Bewilligung von Ganztagsschulen für das Haushaltsjahr 2005 hat gezeigt, dass lediglich diese Art der Antragstellung zu der erforderlichen Genehmigung nach § 23 NSchG und der hiermit einhergehenden Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus der “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007” führt.

 

Die Anträge sind bis spätestens zum 31.01.2006 beim Niedersächsischen Kultusministerium (Genehmigung) bzw. bei der Landesschulbehörde (Fördergelder) einzureichen.

 

Die Schule hat das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept am 27.06.2005 beim Schulträger eingereicht. Das vorgelegte Konzept wird aktuell in Teilbereichen überarbeitet. Der Schule ist bekannt, dass sie im ersten Jahr nach Einführung der Ganztagsschule zunächst provisorisch arbeiten muss, da die Baumaßnahme frühestens zum 01.08.2007 abgeschlossen sein wird. Die wesentlichen Konzeptinhalte werden in der Ausschusssitzung erläutert.

 

Neben dem pädagogischen Konzept sind den Anträgen ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine Bestätigung des Antragstellers über die Bereitstellung des Eigenanteils, eine Stellungnahme des Trägers der Schulentwicklungsplanung über die ausgewogene Verteilung von schulischen Ganztagsangeboten im Landkreis Nienburg/Weser und ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse für das Grundstück bzw. Gebäude beizufügen. Da Grundstück und Gebäude im Eigentum der Samtgemeinde Landesbergen stehen, ist zwecks Planumsetzung außerdem ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Kommune abzuschließen.

 

Die Samtgemeinde Landesbergen hat signalisiert, dass man sich an dem nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Eigenkostenanteil des Landkreises Nienburg/Weser finanziell beteiligen wird.

 

Die baufachliche Planung für die Gebäudeerweiterung muss bis spätestens 31.12.2005 abgeschlossen sein. Ein Architekturbüro ist mit der Erweiterungsplanung zeitnah zu beauftragen. Planungskosten sind bereits in Höhe von 15.000 € in den Nachtragshaushaltsplan 2005 eingestellt worden.