Der Landkreis Nienburg/Weser nimmt mit der GHS Landesbergen mit Wirkung vom 01.08.2006 am Programm zur Profilierung der Hauptschule, RdErl. d. Mk vom 28.11.2003, vorbehaltlich der Bewilligung von Zuwendungen durch das Land Niedersachsen und der Beschlüsse zu den personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen, teil.
Die für die Sachaufwendungen notwendigen Mittel werden im Haushaltsplan 2006 in Höhe von 7.000,00 € veranschlagt.
Die GHS Landesbergen hat beim Schulträger einen Antrag auf Teilnahme am Programm zur “Profilierung der Hauptschule” und die damit verbundene Einstellung einer Sozialarbeiterin/ eines Sozialarbeiters mit Wirkung vom 01.08.2006 gestellt.
Die HRS Loccum und HS Steyerberg nehmen bereits seit 2001 an diesem Programm teil, welches zunächst unter der Bezeichnung “Stärkung Hauptschulen” begonnen wurde.
Mit Wirkung vom 01.08.2005 sind darüber hinaus für die GHS Eystrup und für die GHS Bücken und GHS Wechold im Verbund (vorbereitend für die zukünftige “HS Hoya”) Zuwendungen durch das Land Niedersachsen für die Einstellung von sozialpädagogischen Mitarbeitern zur Unterstützung des Schulunterrichts bewilligt worden.
Die GHS Landesbergen beabsichtigt, die nachfolgenden Aufgabenschwerpunkte durch die Sozialarbeit abzudecken:
-
Durchführung
und Unterstützung berufsorientierender Maßnahmen im Rahmen des ab 01.08.2004
geltenden Grundsatzerlasses “Die Arbeit in der Hauptschule”
-
Konzeptionelle
Arbeit “Übergang Schule-Beruf”
-
Präventions-
und Projektarbeit
-
Beratung und
Betreuung von Eltern und Schülern in Erziehungsfragen
-
Kontaktaufbau
zu Jugendhilfeeinrichtungen
-
Beratung des
Lehrerkollegiums.
Die
Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter soll neben der sozialpädagogischen
Betreuung des schulischen Pflichtunterrichts außerdem auch den
Ganztagsschulbetrieb personell unterstützen (vgl. hierzu Drucksache
2005/AAS/023-01).
Nach
Maßgabe der “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des
Programms zur Profilierung der Hauptschule”
können
für die Durchführung spezifischer sozialpädagogischer Maßnahmen Zuwendungen
gewährt werden, um Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen gezielt auf den
Übergang Schule-Beruf vorzubereiten.
Die
Zuwendungen können zu den Ausgaben für das Personal (Sozialpädagoge/in,
Erzieher/in), welches vom Schulträger beschäftigt wird, und für Ausgaben im
Rahmen der Ausgestaltung der sozialpädagogischen Angebote gewährt werden. Die
Zuwendung zu den Sachkosten ist auf höchstens 20 % der Gesamtzuwendung beschränkt.
Die Gesamtzuwendung kann jährlich bis zu 26.000,00 € betragen. Für jedes
Haushaltsjahr ist bis zum 01.11. des Vorjahres ein neuer Antrag zu stellen.
Für
die HRS Loccum und HS Steyerberg wurden für das Haushaltsjahr 2005 Zuwendungen
in Höhe von je 23.732,00 € durch das Land Niedersachsen bewilligt. Die
Sozialarbeiterinnen der beiden Schulen werden mit einer Arbeitszeit von je
19,25 Wochenstunden beschäftigt. Die Finanzierung durch das Land deckt nicht
die beim Landkreis Nienburg/Weser entstehenden Kosten.
Ausgehend
von einem voraussichtlichen Förderbetrag pro Schule von ca. 24.000,00 € wäre
eine Beschäftigung mit einer Stundenzahl von 17 Wochenstunden möglich, um die
Einstellung annähernd kostenneutral für den Landkreis Nienburg/Weser zu
gestalten.
Aus
diesem Grund sollen für die GHS Eystrup und den Verbund aus GHS Bücken/GHS
Wechold sozialpädagogische Mitarbeiter/innen mit einer Arbeitszeit von je 17 Wochenstunden
eingestellt werden.
Auch
der Antrag der GHS Landesbergen sieht eine wöchentliche Arbeitszeit der
Fachkraft von 17 Stunden vor.
Die
Projektförderung durch das Land Niedersachsen ist voraussichtlich noch bis 2007
gewährleistet. Ab 2008 wären für die weitere Beschäftigung die vollen
Sachkosten und die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen wie Personalkosten,
Versicherungsleistungen usw. durch den Landkreis Nienburg/Weser zu tragen.
Für
die Aufnahme der beantragten Sozialarbeiter-/Sozialarbeite-rinnenstelle an der
GHS Landesbergen in den Stellenplan 2006 wären entsprechende Beschlüsse
herbeizuführen.