Betreff
Auswirkungen schulorganisatorischer Maßnahmen nach § 106 NSchG auf bestehende Vertragsverhältnisse
Vorlage
2005/AAS/030
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich nur noch anteilig an Bau-, Sanierungs- und Beschaffungsvorhaben in den gemischt genutzten Schulanlagen GHS Wechold und GHS Bücken, soweit diese nicht als laufende und/oder regelmäßig wiederkehrende Kosten anzusehen sind. Maßstab ist die wirtschaftliche Nutzungszeit einer Maßnahme im Verhältnis zur verbleibenden Restzeit der Mitbenutzung der Gebäude.

 

Die zwischen der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und dem Landkreis Nienburg/Weser geschlossene Verwaltungsvereinbarung wird insoweit nicht mehr angewandt.

 

Die Ansprüche der Samtgemeinde Grafschaft Hoya als Schulträger im Primarbereich nach § 117 NSchG bleiben unberührt.


Der Landkreis Nienburg/Weser führt die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen überwiegend in eigenen Gebäuden, teilweise als zusammengefasste Schulformen (Träger Gemeinde bzw. Samtgemeinde und Landkreis) in gemischt genutzten Schulanlagen. Aus dieser Regelung folgt die Finanzierung der laufenden bzw. einmaligen Unterhaltungskosten. Ist das gemischt genutzte Schulgebäude im Eigentum einer Gemeinde/Samtgemeinde, teilen sich die beiden Schulträger die Kosten nach einem bestimmten Schlüssel. Diese Regelungen treffen auf folgende Schulstandorte zu:

 

GHS Wechold, GHS Bücken, GHS Eystrup, GHRS Heemsen,
GHS Landesbergen, GS/FÖS Rehburg, GS/HS Steyerberg,
GS/HS Liebenau, GHS Diepenau (in Lavelsloh).

 

Einzelheiten regelt jeweils die “Vereinbarung über die laufende Verwaltung von Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser”.

 

Darin sind auch Regelungen über die Kostenbeteiligung bei laufender Bauunterhaltung und bei baulichen Sanierungsmaßnahmen enthalten. Der Kostenschlüssel richtet sich nach den so genannten “Raumfaktoren”.

 

Die Anwendung dieser Verwaltungsvereinbarung ist unproblematisch. Sie stellt auf den Regelfall ab, in dem zwei Schulträger sich auf längere, unbestimmte Zeit zur Erfüllung ihrer schulgesetzlichen Aufgaben in einem Gebäude zusammengeschlossen haben.

 

Eine nicht vorhersehbare Wendung erfährt die Durchführung der Verwaltungsvereinbarung durch den Beschluss des Kreistages, die Hauptschulen Bücken und Wechold zum 31. Juli 2007 aufzuheben und mit Wirkung vom 1. August 2007 in Hoya eine neue “Hauptschule Hoya” zu errichten.

 

Der Landkreis hat die Verwaltungsvereinbarung für die Schulstandorte Bücken und Wechold bereits zum 31. Juli 2007 gekündigt.

 

In jüngster Zeit fallen für beide Schulstandorte jedoch größere Baumaßnahmen und Sanierungen an, an denen sich der Landkreis nach der Verwaltungsvereinbarung zu beteiligen hat. Diese Maßnahmen haben jedoch nicht den Charakter der laufenden Unterhaltung, sondern gehen mit einer nachhaltigen Wertverbesserung des Gebäudes einher und dienen dessen langfristiger Erhaltung.

 

Für den Landkreis stellt sich deshalb die Frage, ob es sachgerecht ist, für solche Maßnahmen noch die nach der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Anteile zu übernehmen, wenn der Auszug aus dem Gebäude bereits absehbar ist.

 

Am Beispiel der Dachsanierung der GHS Wechold wird dies deutlich. Für diese Maßnahme sind im Haushalt 2004 einschließlich Fenstererneuerungen 97.000 € zugesagt und im Kreishaushalt veranschlagt worden. Diese Zusage erging, obwohl der Landkreis aus dieser Maßnahme keinen nachhaltigen Nutzen mehr ziehen wird.

 

Nunmehr beantragt die Samtgemeinde Grafschaft Hoya für ein Brandschutzgutachten, eine Blitzschutzanlage, Brandmeldeanlage und andere Maßnahmen in Wechold (1. Bauabschnitt) vom Landkreis Zuweisungen in Höhe von 58.440 € (Gesamtkosten 120.000 €).

 

Nach Auffassung der Verwaltung können solche Maßnahmen, deren Wertverbesserungen für einen längeren Zeitraum von 25 bis 30 Jahren wirken, jetzt nicht mehr vom Landkreis mitfinanziert werden. Das entspricht auch nicht dem Geist der Verwaltungsvereinbarung.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die auf rund 30 Jahre angesetzte Nutzungsdauer nur noch einen Anteil zu zahlen, der dem Verbleib des Landkreises im Gebäude entspricht. Das wären für die Jahre 2006 und 2007 nur noch 2/30 von 58.440 €, mithin rund

4.000 €. Ein entsprechender Ansatz ist im Haushaltsplanentwurf für 2006 veranschlagt.

 

Angesichts der erheblichen Investitionen des Landkreises in den Schulstandort Hoya und die damit verbundenen Strukturverbesserungen ist es nicht unangemessen, wenn die Samtgemeinde die

oben genannten und ähnliche Sanierungsmaßnahmen überwiegend allein finanziert.