Betreff
Voranschlag für den Haushaltsplan 2006
Vorlage
2005/JHA/013
Aktenzeichen
51
Art
Jugendhilfeausschuss

 

Dem Voranschlag der Verwaltung für den Haushaltsplan 2006 wird zugestimmt.


Die Verwaltung des Jugendamtes hat den Voranschlag zum Haushaltsplan 2006 für die der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zuzuordnenden Haushaltsstellen aufgestellt.

 

Je eine Übersicht über die Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes, des Vermögenshaushalts sowie eine Gesamtzusammen-

/ stellung sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Bei den in der Spalte mit Ansatz für das laufende Haushaltsjahr 2005 ausgewiesenen Beträgen sind die im 1. Nachtragshaushalt 2005 vorgenommenen Änderungen berücksichtigt.

 

Relevante Veränderungen in den Haushaltsansätzen gegenüber den Vorjahren begründen sich wie folgt:

 

HHSt: 45400.771200/771300

Die Anzahl der Familien, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation Anspruch auf Hilfe für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflege haben, wird nach Inkrafttreten des TAG zunehmen. Die Haushaltsansätze für 2006 wurden deshalb vorsorglich um je 50.000,00 € erhöht.

 

HHSt: 45500.771200

Die Einzelfälle der notwendigen Heimbetreuung sind von durchschnittlich 35 Fälle (2004) auf 43 Fälle (2005) angestiegen. Diese Entwicklung ließ sich auch durch Einrichtung von Sonderformen
der Familienpflege, in denen bereits 4 Kinder betreut werden, nicht aufhalten.

Mit der stationären Heimbetreuung geht ferner einher, dass die betreuten Kinder immer jünger werden und die Betreuungsintensität zunehmend ist. Diese Tatsachen tragen zusätzlich dazu bei, dass die Heimkosten ständig steigen.

 

HHSt: 45500.772000

Die Tagesgruppenarbeit im Landkreis Nienburg/Weser wird ab 2005 umfassend vom Jugenddorf Nienburg geleistet. Mit den Standorten Nienburg, Stolzenau und Hoya kann inzwischen gewährleistet werden, dass Fahrt- und Transportkosten der Kinder auf ein Minimum reduziert werden konnten, mit entsprechenden Kosteneinsparungen.

 

HHSt: 45500.772100

Die Fallzahlen bei den Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern ist von 16 auf 19 Fälle angestiegen.

 

HHSt: 45600.672100/766100/771200/776100

Vorliegende Anträge im Bereich des § 35 a KJHG – seelische Behinderung und drohende seelische Behinderung – konnten durch intensive, kontinuierliche Beratungs- und Begutachtertätigkeiten unter Einbeziehung der Eltern- und Familienberatungsstelle auf die Fälle eingegrenzt werden, in denen tatsächlicher Hilfebedarf besteht und die Vorgaben des Gesetzes erfüllt sind.

 

Weitergehende Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung vorgetragen.