Betreff
Aufnahme des Vereins "Wundertüte e.V." in den Kindergarten-Bedarfsplan des Landkreises
Vorlage
2005/JHA/015
Aktenzeichen
514-09
Art
Jugendhilfeausschuss

Der Kindergarten “Wundertüte e.V.” mit dem Sitz in Windhorst, 31333 Warpe, ist mit 18 Plätzen in den Kindergarten-Bedarfsplan für die Samtgemeinde Grafschaft Hoya aufgenommen worden.

 

Seit Jahren entscheiden sich auch Eltern aus der Samtgemeinde Marklohe, ihre Kinder in der “Wundertüte” betreuen zu lassen.

 

Der Verein beantragt deshalb, die Einrichtung auch in den Kindergarten –Bedarfsplan der Samtgemeinde Marklohe aufzunehmen.

 

Gemäß § 24 KJHG hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
darauf einzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder vorgehalten wird.

 

Die Wahrnehmung der Jugendhilfeaufgabe “Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen” ist durch Vertrag auf die Gemeinden übertragen worden. Im Rahmen dieser Übertragung ist auch die Planungshoheit auf die Gemeinden übergegangen, die somit auch in eigener Verantwortung zu entscheiden haben, auf welche Weise der Rechtsanspruch mit den Tagesstätten in ihrer Gemeinde sichergestellt wird.

 

Die Kindergarten-Bedarfsplanung ist nach § 14 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) für jede Gemeinde und, soweit sie aus mehreren geschlossenen Ortslagen besteht, auch für diese auszuweisen und zwar für die nächsten 6 Jahre.

 

Bei der Erstellung des örtlichen Kindergarten-Bedarfsplanes sollen sowohl der rechnerische Bedarf als auch die Nachfrage im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern Berücksichtigung finden.

 

Die Feststellung des Bedarfs über 6 Jahre jedoch kann sich nur
darauf beziehen, anhand der Geburtenstatistiken für jede Gemeinde die vorzuhaltenden Plätze zu ermitteln.

 

Wünsche einzelner Eltern mit Nachfragen zu anderen als in der Gemeinde angebotenen Betreuungsformen können indes darin keine Berücksichtigung finden (BVerwG – 20.01.2000).

 

Der Antrag über die Aufnahme eines Trägers in den Kindergarten-Bedarfsplan einer Gemeinde ist deshalb im Rahmen eines Ermessens zu entscheiden, unter Einbeziehung des örtlichen Trägers der Kindertagessstättenverantwortung.

 

Der Antrag der “Wundertüte” wurde deshalb der Samtgemeinde Marklohe zur Beratung zugeleitet. Eine Entscheidung ist frühestens am 20.09.2005 zu erwarten und wird in der Sitzung des JHA mitgeteilt.

 

Mit Aufnahme des Vereins in den Kindergarten-Bedarfsplan des Landkreises hat der Verein nach der derzeitigen Rechtssprechung einen Anspruch auf laufende und investive Förderung des Kindergartens.

 

Eine Beschlussempfehlung der Verwaltung des Jugendamtes wird in der Sitzung vorgetragen.