Betreff
Kreiszuschuss für den Neubau des Kindergartens "Wundertüte e.V."
Vorlage
2005/JHA/016
Aktenzeichen
514-09/044/1
Art
Jugendhilfeausschuss

Dem Verein “Wundertüte e.V.” wird für den Bau eines 2-gruppigen Kindergartens in Windhorst 22, Warpe, ein Kreiszuschuss in von der Verwaltung des Jugendamtes in der Sitzung zu beziffernden Höhe bewilligt.

 

Der Verein  hat sich zu verpflichten, bei Einstellung des Kindergartenbetriebes vor Ablauf von 26 Jahren unter Abzug von 4 % Abschreibung/Jahr den verbleibenden Rest des Kreiszuschusses zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des Landkreises ist grundbuchlich abzusichern.

 

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

 


Der eingetragene Verein “Wundertüte e.V.” hat Anfang 2004 sein Planungsvorhaben mitgeteilt, auf dem Grundstück Windhorst 22, 27333 Warpe, eine Scheune zu erwerben, sie auszubauen und mit Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 einen 2-gruppigen Kindergarten mit integrativer Betreuung zu betreiben.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 10.06.2004 beraten – Drucksache Nr. 2004/JHA/008-03 – und für
die weitere Planung des Vereins vorsorglich folgende Beschlussempfehlung gegeben:

“Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Verein Wundetüte e.V. für den Bau eines 2-gruppigen Kindergartens in Windhorst 22,
Warpe, einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der zuschussfähigen Aufwendungen = 55.372,00 €, höchstens 61.355,00 €, zu bewilligen. Die endgültige Zuschusshöhe richtet sich nach der anzurechnenden Gruppengröße.

 

Der Verein hat sich zu verpflichten, bei Einstellung des Kindergartenbetriebes vor Ablauf von 26 Jahren unter Abzug von 4 %/Jahr
den verbleibenden Rest des Kreiszuschusses zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des Landkreises ist grundbuchlich abzu-
sichern.

 

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

 

Dieser Beschluss ergeht vorsorglich.”

 

Der Verein “Wundertüte e.V.” hat nunmehr einen Folgeantrag gestellt. Bei der Berechnung des Kreiszuschusses sind folgende Fakten zu berücksichtigen:

 

1.    Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat sich bei der Erstellung des regionalen Konzeptes zur integrativen Betreuung behinderter Kinder in der Samtgemeinde für einen anderen Träger entschieden;

2.    auf Antrag der “Wundertüte” wurde die Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 mit 18 Plätzen in den Kindergarten-Bedarfsplan der Samtgemeinde aufgenommen;

3.    der Verein hat ferner beantragt, mit weiteren 7 Plätzen in den
Kindergarten-Bedarfsplan der Samtgemeinde Marklohe aufgenommen zu werden. Über den Antrag hat der JHA in dieser
Sitzung zu entscheiden.

 

Die Kosten für den Ausbau der Scheune zu einem 2-gruppigen Kindergarten sind von dem Verein mit 306.000,00 € festgestellt worden. Nach dem Ergebnis der Vorprüfung des hiesigen Bauamtes betragen die förderungsfähigen Gesamtkosten ohne Berücksichtigung der Kosten für das Grundstück, den Kauf des Gebäudeanteils, der Ausstattung und der Finanzierung 215.172,00 €.

 

Details zur Kostenermittlung und der vorgesehenen Finanzierung

/ bitte ich der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Nach dem geltenden Grundsatzbeschluss errechnet sich der Kreiszuschuss unter Berücksichtigung der bekannten Daten und Fakten auf 20 % von 215.172,00 €/für eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern = 43.035,00 €.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird in der Sitzung die Höhe des Kreiszuschusses unter Berücksichtigung der Entscheidung des
JHA über den Antrag der “Wundertüte” auf Aufnahme in den Kindergarten-Bedarfsplan der Samtgemeinde Marklohe beziffern und einen Beschlussvorschlag formulieren.