Betreff
Situation im Rettungswachenbereich Hoya
hier: Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.07.2005
Vorlage
2005/ABR/018
Aktenzeichen
32/142-20/2
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen empfiehlt die Stationierung und Bereitstellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an der Rettungswache Hoya


Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.07.2005

 

Die Anfrage zur Rettungswache Hoya der SPD-Kreistagsfraktion gemäß § 35 a NLO (siehe Anlage) wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.:

Die Rettungswache Hoya ist ganzjährig rund um die Uhr mit zwei Rettungsdienstmitarbeitern (Rettungsassistent/Rettungssanitäter) und einem Notarzt für RTW/NAW-Einsätze besetzt.

 

Daneben verrichten von montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr zwei weitere Rettungsdienstmitarbeiter (Rettungsassistent/Rettungsanitäter) Dienst, die den KTW besetzen.

 

Zu 2.:

Im Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum 30.06.2005 gab es in den Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup 1.649 Notfalleinsätze mit Sonderrechten.

 

Zu 3.:

Von der Rettungswache Hoya wurden davon 1.412 Notfalleinsätze mit Sonderrechten abgewickelt.

 

Zu 4.:

1.003 Notfalleinsätze mit Sonderrechten wurden von der Rettungswache Hoya im übrigen Kreisgebiet einschließlich im Landkreis Diepholz gefahren.

 

Zu 5.:

Zu jedem Notfalleinsatz wird ein RTW alarmiert und herangeführt. In der Regel fährt der Notarzt auf diesem RTW mit (NAW).

 

Zu 6.:

Der Notarzt wird mit dem RTW (NAW) zum Einsatzort gefahren. In sehr wenigen Fällen wurde der Notarzt durch die Polizei, die Feuerwehr oder den KTW (sofern die Besatzung anwesend war) zum Einsatzort transportiert, während der RTW aus anderen Richtungen zum Einsatzort geleitet wurde.

 

Zu 7.:

In den Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup wurde die Hilfsfrist von 15 Minuten in 118 Fällen überschritten.

 

Zu 8.:

Zu Verspätungen haben überwiegend Duplizitätsfälle geführt.

 

Zu 9.:

Regional ergeben sich keine Schwerpunkte hinsichtlich der Überschreitung der Hilfsfrist. Diese Fälle verteilen sich gleichmäßig über den Rettungswachenbereich.

 

Zu 10.:

832 Notfalleinsätze mit Sonderrechten wurden von der Rettungswache Hoya im Landkreis Diepholz gefahren.

 

Zu 11.:

237 Notfalleinsätze mit Sonderrechten wurden durch andere Rettungswachen erledigt. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Rettungswache                    Einsätze                             Eintreffzeit

                                                                                           in Minuten        

 

Nienburg                                       154                                           15

Rethem                                           46                                           12

Landreis Verden                            12                                           12

Landkreis Diepholz                          1                                           18

Rehburg                                            1                                           13

Steyerberg                                        1                                           14

Sonstige                                         22                                           23

 

 

Zu 12.:

In dem genannten Zeitraum wurden von der Rettungswache Hoya aus 2.757 Krankentransporte durchgeführt, davon in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und Eystrup 2.513 Einsätze.

 

Liegend:                      2.053

Tragestuhl:                      704             

(Sitzend                          164 nicht qualifizierter Krankentransport bis Juni 2003)

(Rollstuhl                              2 nicht qualifizierter Krankentransport bis Juni 2003)

 

 

Zu 13.:

Die durchschnittliche Einsatzdauer des RTW Hoya betrug in dem genannten Zeitraum 65 Minuten

 

Zu 14.:

Der RTH wurde in dem genannten Zeitraum in 24 Fällen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und Eystrup eingesetzt. Einsätze im Landkreis Diepholz werden von hier nicht disponiert und daher auch nicht erfasst.

Zur Kenntnis: Zu jedem RTH-Einsatz muss ein RTW mit zur Einsatzstelle ausrücken, um die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen.

 

Zu 15.:

Ob ein RTH aus medizinischer Sicht erforderlich ist oder nicht, kann von der Rettungsleitstelle nicht beurteilt werden. In 3 Fällen konnte der RTH vorzeitig abdrehen.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit rund 244.000                                   Ja

   Nein                                                            Nein

 

Die Verhandlungen mit den Kostenträgern müssen abgewartet werden.


Anlagen:

 

Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.07.2005