Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung der notärztlichen Versorgung im Rettungswachenbereich Hoya
Vorlage
2005/ABR/020
Aktenzeichen
32/142-20/32
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen empfiehlt die Stationierung und Bereitstellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an der Rettungswache Hoya


Der Landkreis Nienburg/Weser unterhält in Hoya einen Rettungswachen- und Notarztstandort zur rettungsdienstlichen Versorgung der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Samtgemeinde Eystrup sowie – kraft vertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Landkreis Diepholz - eines Teils der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.

 

Es ist festzustellen, dass die im Rettungswachenbereich Hoya verfügbaren Ressourcen unter den aktuellen Bedingungen nicht vollständig ausreichen, um eine zufriedenstellende notärztliche Versorgung sicherzustellen.

Die Analyse der Einsatzstatistiken gibt Anlass zu der Besorgnis, dass die Qualität der Notfallversorgung in dem genannten Versorgungsbereich nicht mehr auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann:

 

Die Auswertung der Einsatzstatistik zeigt, dass die Fälle der Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist (Eintreffzeit von 15 Minuten) im Jahr 2005 deutlich zugenommen haben. Während 2003 noch 41 Hilfsfristüberschreitungen zu verzeichnen waren und diese Anzahl sich im Jahr 2004 nur unwesentlich erhöhte (44 Überschreitungen), so kam es allein im ersten Halbjahr 2005 zu 33 Überschreitungen. Auf das gesamte Jahr 2005 hochgerechnet muss also von ca. 66 Überschreitungen ausgegangen werden.

Damit werden die Vorjahreswerte um das ca. Eineinhalbfache übertroffen.

 

Die Häufung der Fälle der Überschreitung der Hilfsfrist ist nach der Analyse der Daten unter Berücksichtigung der Gesamtsituation im wesentlichen auf zwei Ursachen zurückzuführen: auf die Schließung des Krankenhauses in Hoya zum 31.12.2004 und auf die Reduzierung des Rettungsmittelbestandes insgesamt infolge der Umsetzung des Forplan-Gutachtens. Die Schließung des Krankenhauses Hoya macht längere Transportfahrten zu weiter entfernt gelegenen Behandlungseinrichtungen erforderlich, die dazu führen, dass die Rettungsmittel der Rettungswache Hoya länger im Einsatz gebunden sind. Die Reduzierung des Rettungsmittelbestandes aufgrund des Forplan-Gutachtens führte zum Abzug eines Krankentransportwagens aus Hoya und darüber hinaus insgesamt zu einer kreisweiten Verdichtung der Rettungsmittel. Dadurch entsteht insgesamt eine Situation, in der die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln insbesondere in Duplizitätsfällen erschwert ist.

 

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine statistische Momentaufnahme handelt, sondern um eine Entwicklung, die, da sie dauerhaft veränderten Rahmenbedingungen folgt, andauern wird.

 

Die Verwaltung hält es daher für erforderlich, hier gegen zu steuern und die Versorgung des Rettungswachenbereiches Hoya durch Aufstockung der Ressourcen zu verbessern. Als das geeignete Mittel erscheint der Verwaltung die Bereitstellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF).

 

Mit der Bereitstellung eines NEF würde ein flexiblerer – da vom RTW unabhängiger - Einsatz des Notarztes ermöglicht. Ein NEF würde insbesondere in den Fällen, in denen eine notärztliche Begleitung während des Transports nicht mehr erforderlich ist, den Notarzt in die Lage versetzen, unmittelbar nach dem Einsatz für einen weiteren Einsatz zur Verfügung zu stehen.

 

Das NEF wäre zu beschaffen und mit einem Rettungsassistenten zu besetzen. Die DRK gGmbH hat in zwischen ein Informationsangebot für die Vorhaltung eines NEF in Hoya vorgelegt. Danach entstünden folgende Kosten:

 

Personalkosten/Stunde Rettungsassistent                                   26,65 €

Jährliche Kosten für ein noch zu beschaffendes NEF          10.462,00 €

 

Vorhaltung 24 Stunden pro Tag

8.760 Stunden x 26,65                 233.454,00 €

jährliche Fahrzeugkosten                  10.462,00 €

insgesamt:                                     243.916,00 €

 

 

Verwaltungsseits wird eine NEF-Vorhaltezeit von 24 Stunden für erforderlich erachtet, da eindeutige zeitliche Einsatzschwerpunkte nicht auszumachen sind und auch die Fälle der Hilfsfristüberschreitung sich gleichmäßig über den 24-Stunden-Zeitraum verteilen.

 

Mit den Kostenträgern wird am 2. September 2005 über dieses Thema verhandelt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Der Landkreis Diepholz ist aufgefordert, sich an den Kosten zu beteiligen, sofern die Kostenträger eine Anerkennung der Kosten verweigern.

 

 

Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, die Verhandlungen mit

       den Kostenträgern müssen

       abgewartet werden.                                       Ja

   Nein                                                            Nein

 

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit Die Verhandlungen mit

                   den Kostenträgern müssen

                    abgewartet werden.                       Ja

   Nein                                                            Nein