Betreff
Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung gem. § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung NS-029 Landkreis Nienburg/Weser; Laufzeitenverlängerung vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009
Vorlage
2005/AfA/021
Aktenzeichen
70
Art
Ausschuss für Abfallwirtschaft

1. Die Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung mit den Systembeschreibungen für Leichtverpackungen, Altglas und Altpapier wird geschlossen.

 

2. Die Verlängerungsvereinbarung über die gemeinsame PPK-Erfassung und die Verlängerungsverträge über die Erfassung und Verwertung von Altpapier durch die WWG auf der Basis des bisherigen Konzeptes (Konzeptänderungen vorbehalten) werden ge-schlossen.

 

3. Die Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen wird ge-schlossen.


I. Sachverhalt

 

Der “Grüne Punkt Duales System Deutschland AG

betreibt zur flächendeckenden Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen ein Einsammlungs- und Verwertungssystem (§ 6 Abs. 3 S. 1 VerPackVO).

 

Dieses System ist auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Bereich es eingerichtet wird, abzustimmen. Die Systembeschreibung für Leichtverpackungen, für Altglas und für Altpapier ist auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 3. November 2000 zusammen mit dem Abfallkonzept und dem Kreistagsbeschluss vom 19. Dezember 2003 gegenüber dem Dualen System Deutschland als Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung und der Abstimmungsvereinbarung abgegeben worden.

 

Die Verträge mit den derzeitigen Vertragspartnern des Dualen Systems und die Vereinbarung über die gemeinsame PPK-Erfassung enden am 31. Dezember 2006.

 

Desweiteren endet am 31. Dezember 2006 die Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und über Stellflächen für Sammelgroßbehälter.

 

Die Systembeschreibungen für Leichtverpackungen, Glas und Altpapier einschließlich der Vereinbarungen über die einheitliche Wertstofferfassung Altpapier durch den Vertrag mit der WWG und den Vereinen und der Nebenkostenregelung sind daher erneut für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2009 zu entscheiden.

 

II. Systembeschreibung durch den Vertrag mit der DSD-AG und dem

    Landkreis Nienburg/Weser

 

Die Systembeschreibungen sind als Anlage 1 – 3 beigefügt.

 

Zu Altglas:

 

Die Erfassungsmengen für Altglas haben sich in der Vergangenheit aufgrund der ergänzenden Pfandpflicht reduziert. Deshalb ist die ursprüngliche Standplatzdichte von 500 Einwohner auf rd. 800 Einwohner verändert. Vorhanden waren von den ursprünglich 249 Standplätzen noch 202. Nunmehr ist eine Reduzierung auf ca. 170 Depotcontainerstandplätze vorgesehen. Dabei ist die bisherige Frequenz berücksichtigt. Die Standplätze werden wie bisher mit den Gemeinden abgestimmt. Die Gemeinden erhalten unverändert die vereinbarten Entgelte.

 

Zu Altpapier:

 

Die einheitliche Wertstofferfassung Altpapier soll durch die Verlängerung der Mitbenutzungsvereinbarung zwischen der Grüne Punkt Duales System Deutschland AG und dem Landkreis Nienburg/Weser mit den Verträgen mit der Firma WWG und den Vereinen fortgesetzt werden. Die Verträge können jedoch abweichend hiervon zum Jahresende jeweils beendet werden, sofern aus rechtlichen Gründen die bestehende Regelung zur Erfassung der Altpapiere durch die WWG und durch die Vereine nicht aufrecht erhalten werden kann. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist gegeben, wenn Rechtsvorschriften oder das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes, insbesondere Vergaberecht, der Durchführung bzw. Fortsetzung der Verträge, entgegenstehen.

 

III. Abstimmungsvereinbarung, Nebenentgelte und alternative

     Systembetreiber

 

Zwischen 1991/1992 und 2004 war allein die Duale System Deutschland AG in allen Ländern als einzigstes System für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen von den zuständigen Landesumweltbehörden festgestellt. Im Laufe des Jahres 2004 sind die Mitbewerber des Dualen Systems Deutschland AG, die Unternehmen INTERSEROH GmbH (ISD) und Landbell hinzugetreten und von vier Landesabfallbehörden (Hamburg, Hessen, Saarland und Bayern) als weitere Systembetreiber festgestellt worden. Auch die Contwin GmbH bemüht sich z.Zt. um die Feststellung als Duales System für Entsorgung von Verkaufsverpackungen.

 

Der Niedersächsische Landkreistag empfiehlt, keine gesonderte Abstimmungsvereinbarung mit weiteren Firmen abzuschließen. Nach der vom Landkreistag vertretenen Rechtsauffassung genügt eine Unterwerfungserklärung eines jeden neuen hinzutretenden Mitbetreibers unter die bestehenden Vereinbarungen mit der DSD AG. Diese sind dann vom Landkreis Nienburg/Weser zur Kenntnis zu nehmen.

Die bisherigen Abstimmungsvereinbarungen haben sich an den Musterabstimmungsvereinbarungen orientiert. Eine neue Musterabstimmungsvereinbarung für den Zeitraum ab 01.01.2007 wäre mit allen festgestellten Systembetreibern zu verhandeln. Ich gehe davon aus, dass der Niedersächsische Landkreistag neue Rahmenbedingungen noch im dritten Quartal dieses Jahres verhandeln wird. Das Ergebnis ist gegebenenfalls noch zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Nebenkostenregelungen.

 

Der nachfolgende Maßnahmenkatalog steht daher unter dem Vorbehalt der Ergänzung oder Änderung nach Beendigung der Verhandlungen für eine zukünftige Musterabstimmungsvereinbarung unter Beachtung des Hinzutretens weiterer Systembetreiber und der Einrichtung der Clearingstelle für Nebenentgelte.

 

IV. Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältern (gem. § 9 der Abstimmungsvereinbarung)

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 ist der Systembetreiber verpflichtet, sich an den Kosten des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers zu beteiligen, die durch Abfallberatung, durch sein System und durch die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen im Zusammenhang mit den Wertstofffraktionen Leichtverpackungen, Glas sowie den Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen entstehen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat bisher ausgehend von 249 Standplätzen für Glas und 39 Standplätzen für Altpapier ein Entgelt von 1,13 Euro je Einwohner und für die Abfallberatung ein Entgelt von 0,26 Euro je Einwohner und Jahr erhalten. Trotz Reduzierung der Altglascontainerstandplätze (nicht unter 170) wird insoweit eine Reduzierung des Entgeltes nach dem derzeitigen Verhandlungsergebnis nicht vorgenommen. Eine Reduzierung um 0,06 Euro je Einwohner und Jahr erfolgt aufgrund des Wegfalles der Altpapiercontainer.

 

Das Nebenkostenentgelt beträgt daher für den Landkreis Nienburg/Weser insgesamt 1,33 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer (= rd. 169.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr).

 

V. Maßnahmenkatalog:

 

1. Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung mit den Systembeschreibungen für Leichtverpackungen, Altglas und Altpapier,

 

2. Abschluss der Verlängerungsvereinbarung über die gemeinsame PPK-Erfassung und der Verlängerung der Verträge zur Erfassung und Verwertung von Altpapier durch die WWG auf der Basis des bisherigen Konzeptes. Konzeptänderungen bleiben vorbehalten,

 

3. Abschluss einer Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen

 

Anlage

 

1.    Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung,

2.    Systembeschreibungen für Leichtverpackungen und Glas sowie Altpapier,

3.    Vereinbarung über die gemeinsame PPK-Erfassung,

4.    Verlängerungsvereinbarung des Vertrages zwischen der Weser wertstoff und dem Landkreis Nienburg/Weser (die vertraglichen Regelungen mit den Vereinen sind in einer gesonderten Drucksache abgehandelt)

5.    Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und Stellflächen,

6.    Unterwerfungserklärung