Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Raumplanung, Kreisplanung, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, den Entwurf des Nahverkehrsplanes in die Anhörung gemäß § 6 Abs. 4 NNVG zu geben.
siehe Drucksache Nr.: 02/609-01 bis 02/609-02
Der Landkreis Nienburg/Weser hat als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß §§ 8,9 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) einen Nahverkehrsplan (NVP) für den Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Der erste Nahverkehrsplan wurde 1998 beschlossen. Die Fortschreibung umfaßt den Planungszeitraum 2003-2007.
Nach Bekanntgabe der Planungsabsicht sind Anregungen und Wünsche der Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingegangen. Sie wurden als Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes herangezogen.
Der Plan wurde gemeinsam von der Verwaltung - hier dem Straßenverkehrsamt unter Mitwirkung des Planungsamtes und des Schulamtes - und der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) erarbeitet.
Die Daten des ersten NVP wurden aktualisiert und aufgearbeitet. Eine graphische Darstellung der vorhandenen Daten findet sich im Anhang der
/ Anlage 2.
Der Entwurf des NVP 2003-2007 kann angesichts der Finanznot des Landkreises keine grundlegenden Angebotsverbesserungen aufzeigen. Das Schwergewicht liegt daher neben der Beschreibung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen des ÖPNV in einer Bilanz der Umsetzung des ersten NVP und in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des bisherigen Angebots mit der VLN und den in ihr zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen. Das bisher bereits mit GVFG-Mitteln geförderte Haltestellenprogramm sollte fortgeführt, das von der VLN bereits erarbeitete hierarchische Liniennetz sollte umgesetzt werden.
Neu ist, daß das Netz in sogenannte Linienbündel aufgeteilt werden muß, um durch eine Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten in einem zusammenhängenden Teilgebiet eine künftige Ausschreibung von Verkehrsleistungen zu ermöglichen.
Durch die geplante Schulgesetznovelle werden die Orientierungsstufen aufgelöst. Hierdurch werden sich die Schülerströme verändern. Eine Darstellung und Neuplanung wird erst nach der Anhörung möglich sein.
/ Eine “Lesehilfe” (Anlage 1) und die Entwurfsfassung des Nahverkehrspla
nes 2003-2007 (Anlage 2) sind als Anlage beigefügt.
Der Entwurf muß den Trägern öffentlicher Belange gem. § 6 Abs. 4 NNVG zur Anhörung vorgelegt werden. Dies soll nach der Beratung im Ausschuss für Raumordnung, Kreisplanung, Bau und Verkehr und im Kreisausschuss erfolgen.
Nach der Anhörung werden dem Ausschuss die eingegangenen Bedenken und Anregungen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung vorgelegt. Der Nahverkehrsplan muß dann vom Kreistag beschlossen werden.
Lesehilfe
für
den Entwurf des Nahverkehrsplans 2003-2007
S. 1-7 Der
Entwurf des zweiten Nahverkehrsplans, der für den Zeitraum 2003-2007 gelten
soll, schildert im Teil 1 zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen des ÖPNV.
Durch zahlreiche Rechtsvorschriften der EU, des Bundes und des Landes ist der
Landkreis im Zuge der Regionalisierung Träger des ÖPNV geworden. Bei den
Verkehren wird zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen
Verkehren unterschieden. Die Genehmigung für gemeinwirtschaftliche Verkehre muß
künftig ausgeschrieben werden. Um sinnvolle Netzteile gemeinsam
S.67 ff ausschreiben zu können, müssen Linienbündel gebildet werden,
damit die Konzessionen in diesen Bündeln zum selben Zeitpunkt enden.
S. 11 ff Darüber hinaus ist im Teil 1 dargelegt, wie weit die im ersten
Nahverkehrsplan beschlossenen Vorhaben bereits umgesetzt werden konnten.
S. 18-32 Der Teil 2 schildert die strukturellen Voraussetzungen für den
ÖPNV im
S. 27-29 Kreisgebiet. Bei den schulstrukturellen Kenndaten müssen nach der
Anhörung der Träger öffentlicher Belange die dann aktuellen Vorgaben eingearbeitet
werden.
S. 33-62 Im Teil 3 wird die Organisation des ÖPNV (Zusammenschluß aller Verkehrsunternehmen
mit Linienkonzessionen in der VLN) und der Stand der Infrastruktur
(Haltestellen etc.) sowie das Fahrplanangebot dargestellt und
S. 40 bewertet.
Hierbei zeigt sich, daß es in der Straßeninfrastruktur Schwachstellen
S. 46 gibt,
daß die Erschließung aller Siedlungsgebiete im Landkreis bis auf
S. 53 Lichtenmoor
gewährleistet ist und daß das Fahrplanangebot während der Schulzeit zwischen
06:00 und 14:00 Uhr zwar gut ist, daß aber nachmittags und abends sowie während
der Ferienzeiten erhebliche Lücken bestehen. Angesichts der Fläche und der
dünnen Besiedelung des Landkreises sowie der hohen Motorisierung kann der ÖPNV
nur nachfrageorientiert angeboten werden. Folgerichtig zeigt sich auch, daß
über 93% der Gesamtverkehrs Schüler- und Ausbildungsverkehr ist. Nur in der
Stadt Nienburg besteht mit dem Stadtverkehr ein angebotsorientierter Fahrplan.
S. 63-71 Der Teil 4 gibt Empfehlungen für den Fortschreibungszeitraum.
Hervorzuheben
S. 65 ist
hier die Einführung des Regionaltarifs, der bei einer Finanzierung durch die
Landesnahverkehrsgesellschaft u.U. schon vor Beschlußfassung über den NVP
eingeführt werden könnte, anderenfalls aber wegen der finanziellen Engpässe des
Landkreises noch erheblichen Beratungsbedarf hätte. Ferner ist die bereits
S. 67f, 69f erwähnte Bildung von Linienbündeln zu nennen und die Darstellung der
Kosten
S. 70 und
der möglichen Finanzierung. Abgeschlossen wird dieser Teil mit dem
Prioritätenkatalog.
S. 72-74 Der Teil 5 schließt mit der Zusammenfassung den Textteil ab.
ab S. 75 Es folgt als Teil 6 der Anhang mit Tabellen und Karten, auf die
im Textteil verwiesen worden ist.