Beschlussvorschlag:
Die Abstimmungsvereinbarung mit allen Anlagen wird beschlossen.
s. Drucksache-Nr. 02/712-01 bis
02
Der “Grüne Punkt - Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung
und zur Sekundärrohstoffgewinnung mbH”, Bonn, betreibt auf der Basis der
Verpackungsverordnung in der Bundes-republik Deutschland zur flächendeckenden
Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen ein System im Sinne des § 6
Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von
Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung-VerpackV).
Ein derartiges System ist gem. § 6 Abs. 3 Satz 4 ff. VerpackV auf vorhandene
Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in
deren Bereich es eingerichtet wird, abzustimmen. Die Systembeschreibung für
Leichtverpackungen, für Altglas als auch für Altpapier ist auf der Grundlage
des Kreistagsbeschlusses vom 3. November 2000 im Zusammenhang mit dem
Abfallkonzept und der Beteiligung des Fachausschusses am
26. August 2002 gegenüber dem Dualen System Deutschland als Voraussetzung für
die öffentliche Ausschreibung abgegeben worden.
Aufgrund der abschließenden Empfehlung der Kommunalen
Spitzenverbände sind nunmehr die Verhandlungen mit dem Dualen System auch
hinsichtlich der Kostenbeteiligung für die Abfallberatung und für die
Gestellung und Unterhaltung der Stellflächen von Sammelgroßbehältern
abgeschlossen. Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Abstimmungsvereinbarung nebst Anlagen.
Das Ausschreibungsergebnis des Dualen Systems Deutschland, Gesellschaft für
Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH, Bonn, für die
Leichtverpackungen als auch für Altglas für den Zeitraum ab 1. Januar 2004 bis
zum 31. Dezember 2006 wird in der Sitzung bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Nds. Landkreistages hat die Duale System GmbH, abgestimmt
mit dem Kartellamt, nunmehr der einheitlichen stoffgleichen Wertstofferfassung
Altpapier durch die Landkreise zugestimmt. Derzeit liegt jedoch die
Altpapieranalyse zur Festlegung des prozentualen Anteils an
Verkaufsverpackungen in der Altpapiermenge noch nicht vor. Nach Auffassung des
Bundeskartellamtes dürfen max. 11 % der Altpapiermassen der
Verpackungsverordnung unterliegen. Bisher hat sich das Duale System GmbH, Bonn,
mit
25 % an den Kosten beteiligt.
Die Verhandlungen mit dem Dualen System hinsichtlich der prozentualen
Beteiligung an den Kosten der einheitlichen Altpapiererfassung sind daher noch
nicht abgeschlossen.
Die Sonderregelung der Bündelerfassung durch Vereine/Verbände/ WWG auf der
Basis des Konzeptes und der durch den Kreisausschuß getroffenen
Einzelentscheidungen wird für die Dauer des Einsammlungsvertrages bzw. für die
Dauer des Konzeptes in die Verhandlungen eingebracht. Die ggf. notwendigen
Anpassungen an das Marktgeschehen sind abschließend zu prüfen und insbesondere
sind nach Kenntnis der Kostenbeteiligung durch das Duale System auch ggf. die
Entgelte für die Sammelsysteme und auch die Erlöse für die
Altppapiervermarktung anzupassen.
Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, werden eine Mitbenutzungsvereinbarung
mit einer Kostenregelung durch das Duale
System und die Kostenregelungen für die Erfassung durch die WWG/Vereine
einschließlich der Regelung für die Erträge überprüft und in einer getrennten
Drucksache zur Entscheidung vorgelegt.
Die Sonderregelung der Bündelerfassung durch Vereine/Verbände/ WWG auf der
Basis des Konzeptes und der durch den Kreisausschuß getroffenen
Einzelentscheidungen wird im Hinblick auf die immens hohen Anforderungen zum
Gebührenrecht und der nicht vermeidbaren Mitbenutzung durch Transport- und
Umverpackungen, ggf. auch während der Gültigkeit des Konzeptes bzw. des
einheit-
lichen Wertstofferfassung bis
31. Dezember 2006 neu zu bewerten sein. Z. Z. verbleibt es bei der derzeitigen
Altpapiererfassung, jedoch sollen jährliche Anpassungen an das Marktgeschehen
und ggf. der Entgelte/Erträge erfolgen.
Die Vereinbarung über die Höhe der Nebenentgelte wird im nicht-öffentlichen
Teil vorgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt das DSD weiterhin als hoch
problematisches Kartell ansieht, das 95 % der Nachfrage nach der Entsorgung von
Verkaufsverpackungen bündele. Wie jetzt
bekannt wurde, ist jedoch eine akute Existenzgefährdung z. Z. nicht mehr
gegeben. Das Bundeskartellamt hat im August 2002 mitgeteilt, daß das Duale
System noch bis Ende des Jahres 2006 toleriert wird. Z. Z. ist also eine
Untersagung wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot wohl nicht zu befürchten.
Die Ausschreibungen sind mit dem Bundeskartellamt für den Zeitraum bis 2006
abgestimmt. In der Ausschreibung sind Regelungen vermieden worden, die den
Marktzutritt Dritter behindert hätten. Das Kartellamt setzt offenbar auf eine
“politisch flankierte” allmähliche Entwicklung zu mehr Wettbewerb und will
diese offenbar nicht durch harte Schritte, wie ein Verbot des Grünen Punktes,
verhindern.