Betreff
Abstimmungsvereinbarung gem. § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung
Vorlage
2003/AfA/007
Art
Ausschuss für Abfallwirtschaft

Beschlussvorschlag:

 

Die Abstimmungsvereinbarung mit allen Anlagen wird beschlossen.


s. Drucksache-Nr. 02/712-01 bis 02

Der “Grüne Punkt - Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und zur Sekundärrohstoffgewinnung mbH”, Bonn, betreibt auf der Basis der Verpackungsverordnung in der Bundes-republik Deutschland zur flächendeckenden Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen ein System im Sinne des § 6
Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung-VerpackV).

Ein derartiges System ist gem. § 6 Abs. 3 Satz 4 ff. VerpackV auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Bereich es eingerichtet wird, abzustimmen. Die Systembeschreibung für Leichtverpackungen, für Altglas als auch für Altpapier ist auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 3. November 2000 im Zusammenhang mit dem Abfallkonzept und der Beteiligung des Fachausschusses am
26. August 2002 gegenüber dem Dualen System Deutschland als Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung abgegeben worden.

Aufgrund der abschließenden Empfehlung der Kommunalen
Spitzenverbände sind nunmehr die Verhandlungen mit dem Dualen System auch hinsichtlich der Kostenbeteiligung für die Abfallberatung und für die Gestellung und Unterhaltung der Stellflächen von Sammelgroßbehältern abgeschlossen. Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Abstimmungsvereinbarung nebst Anlagen.

Das Ausschreibungsergebnis des Dualen Systems Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH, Bonn, für die Leichtverpackungen als auch für Altglas für den Zeitraum ab 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006 wird in der Sitzung bekanntgegeben.

Auf Empfehlung des Nds. Landkreistages hat die Duale System GmbH, abgestimmt mit dem Kartellamt, nunmehr der einheitlichen stoffgleichen Wertstofferfassung Altpapier durch die Landkreise zugestimmt. Derzeit liegt jedoch die Altpapieranalyse zur Festlegung des prozentualen Anteils an Verkaufsverpackungen in der Altpapiermenge noch nicht vor. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes dürfen max. 11 % der Altpapiermassen der Verpackungsverordnung unterliegen. Bisher hat sich das Duale System GmbH, Bonn, mit
25 % an den Kosten beteiligt.

Die Verhandlungen mit dem Dualen System hinsichtlich der prozentualen Beteiligung an den Kosten der einheitlichen Altpapiererfassung sind daher noch nicht abgeschlossen.

Die Sonderregelung der Bündelerfassung durch Vereine/Verbände/ WWG auf der Basis des Konzeptes und der durch den Kreisausschuß getroffenen Einzelentscheidungen wird für die Dauer des Einsammlungsvertrages bzw. für die Dauer des Konzeptes in die Verhandlungen eingebracht. Die ggf. notwendigen Anpassungen an das Marktgeschehen sind abschließend zu prüfen und insbesondere sind nach Kenntnis der Kostenbeteiligung durch das Duale System auch ggf. die Entgelte für die Sammelsysteme und auch die Erlöse für die Altppapiervermarktung anzupassen.

Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, werden eine Mitbenutzungsvereinbarung mit einer Kostenregelung durch das Duale
System und die Kostenregelungen für die Erfassung durch die WWG/Vereine einschließlich der Regelung für die Erträge überprüft und in einer getrennten Drucksache zur Entscheidung vorgelegt.

Die Sonderregelung der Bündelerfassung durch Vereine/Verbände/ WWG auf der Basis des Konzeptes und der durch den Kreisausschuß getroffenen Einzelentscheidungen wird im Hinblick auf die immens hohen Anforderungen zum Gebührenrecht und der nicht vermeidbaren Mitbenutzung durch Transport- und Umverpackungen, ggf. auch während der Gültigkeit des Konzeptes bzw. des einheit-

lichen Wertstofferfassung bis 31. Dezember 2006 neu zu bewerten sein. Z. Z. verbleibt es bei der derzeitigen Altpapiererfassung, jedoch sollen jährliche Anpassungen an das Marktgeschehen und ggf. der Entgelte/Erträge erfolgen.

Die Vereinbarung über die Höhe der Nebenentgelte wird im nicht-öffentlichen Teil vorgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt das DSD weiterhin als hoch problematisches Kartell ansieht, das 95 % der Nachfrage nach der Entsorgung von Verkaufsverpackungen bündele.  Wie jetzt bekannt wurde, ist jedoch eine akute Existenzgefährdung z. Z. nicht mehr gegeben. Das Bundeskartellamt hat im August 2002 mitgeteilt, daß das Duale System noch bis Ende des Jahres 2006 toleriert wird. Z. Z. ist also eine Untersagung wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot wohl nicht zu befürchten. Die Ausschreibungen sind mit dem Bundeskartellamt für den Zeitraum bis 2006 abgestimmt. In der Ausschreibung sind Regelungen vermieden worden, die den Marktzutritt Dritter behindert hätten. Das Kartellamt setzt offenbar auf eine “politisch flankierte” allmähliche Entwicklung zu mehr Wettbewerb und will diese offenbar nicht durch harte Schritte, wie ein Verbot des Grünen Punktes, verhindern.