Betreff
Beitritt zur Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland (REK)
Vorlage
2006/ARKBV/003
Aktenzeichen
62
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

(1)       Die Kreisverwaltung bereitet den Beitritt des Landkreises Nienburg/Weser in die Regionale Entwicklungskooperation weiter vor. Die konkreten Ansatzpunkte des Beitritts ergeben sich insbesondere im Zuge der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes, der Verstärkung der Arbeitsgremien und durch einen extern moderierten Integrationsprozess. Über den Beitritt des Landkreises Nienburg soll der Kreistag in der Sitzung am 30.06.2006 entscheiden und beschließen.

 

(2)       Auf der Basis einer mit den zukünftigen Partnern abgestimmten Projektskizze für den Integrationsprozess wird ein Förderantrag an das Land gestellt.

 

(3)       Der Landkreis Nienburg Weser beteiligt sich an den laufenden Kosten der Regionalen Entwicklungskooperation im Falle des Beitritts mit einem Umlageanteil von 0,25 €/Einwohner. Das ergibt zurzeit einen Betrag von 30.000 € jährlich.

 


Seit Anfang 2005 ist der Landkreis Nienburg/Weser assoziierter Partner in der REK. Von einer anfänglichen Gastrolle hat sich die Kooperation in den Gremien der REK faktisch zwischenzeitlich zur zwar noch inoffiziellen aber dennoch gleichberechtigten Einbeziehung entwickelt. Die Landkreise des Weserberglandes sowie die Lenkungsgruppe als Entscheidungsgremium der REK haben sich für die gleichberechtigte Partnerschaft des Landkreises Nienburg ausgesprochen.

 

Die Abwägung und die Bedingungen für eine Kooperation mit der REK Weserbergland, die kreisinterne Problematik “Nordkreis-Südkreis”, das Verhältnis zu den Nachbarkreisen Diepholz und Verden, den Oberzentren Hannover und Bremen ist ausführlich in der Drucksache Nr. 2005/ARKBV/005-01 beschrieben.

 

Über die konkreten Bedingungen des möglichen Einstiegs des Landkreises Nienburg in die REK wurde in den Arbeitsgremien der REK diskutiert. Die in der o.g. Vorlage beispielhaft aufgeführte “privilegierte Partnerschaft” wurde verworfen. Der ebenso in der Vorlage genannte Quereinstieg in ein bestehendes Fachprojekt als “Pilotprojekt” hat sich bisher nicht als sinnvoll erwiesen.

 

Es zeichnen sich jetzt sehr gut geeignete Rahmenbedingungen für eine Integration des Landkreises ab :

 

·      Das Entwicklungskonzept, das der REK als Arbeitsgrundlage dient, muss in nächster Zukunft fortgeschrieben werden. Der Einstieg bietet sich insbesondere deshalb an, weil die Belange und Potentiale des Landkreises Nienburg – beispielsweise auch die Ziele des Entwicklungskonzeptes für den Kreis Nienburg- in alle Arbeitsfelder der REK eingeflochten werden können.

 

·      Die EU-Fördermittelkulisse entsteht 2007 unter neuen Vorzeichen. So können z.B. so genannte Globalzuschüsse für “Regionen” zur Verfügung gestellt werden. Diese können dann nach Maßgabe eines, den EU-Rahmenvorgaben und jeweiligen Bedürfnissen der Wirtschaft in der Region angepassten, weitgehend selbst erarbeiteten Förderprogramms eigenständig bewirtschaftet werden. Für Kreise, die nicht in einer Kooperation eingebunden sind die formalen Anforderungen sehr hoch und kaum leistbar. Das Entwicklungskonzept passt sich den Laufzeiten der EU-Förderkulisse an. Die Fördermittelansätze für die o. g. Globalzuschüsse ergeben sich aus den Zielen des Entwicklungskonzeptes.

 

·      Die REK strebt eine Profilierung als “Energie-Region” an. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 23. Januar 2006 wurden die Nienburger Akteure eingebunden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Landkreis Nienburg im Bereich “Energie aus nachwachsenden Rohstoffen”, Aus- und Fortbildung, Pilotprojekte besondere Stärken aufweist, die es auszubauen gilt.

 

·      Die Aufrufe der Landesregierung zur Kooperation zwischen Landkreisen werden immer deutlicher. Vorgespräche mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium und der Regierungsvertretung haben ergeben, dass seitens des Landes die Bereitschaft besteht, den Einstieg des Landkreises Nienburg/Weser in die REK Weserbergland auch finanziell zu unterstützen.

 

 

Noch günstigere Bedingungen sind nicht zu erwarten. Die Voraussetzungen sind für alle Kreise durch die notwendige Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes als gleichwertig zu bezeichnen. Ein verzögerter, nachträglicher Einstieg Nienburgs ist unter diesen Vorzeichen aus der Sicht der Verwaltung nicht mehr sinnvoll und praktikabel.

 

Deshalb sollte der Beitritt aus der Sicht der Verwaltung weiter unter Berücksichtigung nachstehender Punkte vorangetrieben werden.

 

 

Besonders zu berücksichtigende Punkte für die Integration des Landkreises Nienburg

 

·      Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes mit den Schwerpunkten

 

-     EU-Fördermittelkulisse ab 2007

-     Globalzuschuss

-     Profilierung als Energie-Region

-     Berücksichtigung des Regionalen Entwicklungskonzeptes des Landkreises Nienburg

 

Die Geschäftsführende Arbeitsgruppe (GAG) erarbeitet einen Konzeptentwurf, der in der Sitzung der Lenkungsgruppe am 16. März diskutiert werden soll

 

Soweit bis zur Sitzung des ARKBV am 21.02.2006 bereits erste Ergebnisse erarbeitet worden sind, sollen diese dort vorgestellt und diskutiert werden.

 

·       Besetzung der Gremien der REK

 

Grundprinzip der Zusammensetzung der Gremien ist, dass die entsandten Personen für die jeweiligen Fachgebiete stehen und Kreisgrenzen übergreifend, das heißt im Sinne der REK, denken und handeln.

Die nachfolgenden Verwaltungsvorschläge müssen mit der REK und den in Frage kommenden Kandidaten noch weiter abgestimmt werden.

 

 

 

-     Geschäftsführende Arbeitsgruppe (GAG):

 

Eingebunden sind hier die Fachbereiche Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung der Landkreise. Darüber hinaus arbeiten ein Vertreter der IHK, der Handwerkerschaft und der Landwirtschaft mit. Ebenso sind die Weserbergland-Touristik, die Weserbergland Aktien-Gesellschaft sowie ein Vertreter aus dem Bereich Wissenschaft/
Forschung (UNI-Transfer Hannover) eingebunden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die GAG (bisher Amtsleiter Regionalentwicklung) durch einen Vertreter der Deula und der Kreiswirtschaftsförderung zu verstärken.

 

 

-     Lenkungsgruppe

 

In der Lenkungsgruppe kommen bisher 24 Personen, das sind die Landräte, Vertreter der Wirtschaft und Landwirtschaft, Kreistagsfraktionen, Städte- und Gemeindebund, Fachhochschule Holzminden, DGB, Agentur für Arbeit, sowie die Geschäftsführende Arbeitsgruppe zusammen. Dieses Gremium sollte neben dem Landrat und den Nienburger Mitgliedern der GAG durch weitere Personen ergänzt werden.

 

·      Externe Begleitung des Integrationsprozesses

 

Der Integrationsprozess sollte mit externer Begleitung unterstützt und gefördert werden. In diesem Prozess sollen insbesondere folgende Themenbereiche abgearbeitet werden :

 

-     Abbau der unterschiedlichen Erfahrungs- und Kenntnisstände,

-     Förderung der Bewusstseinsbildung bei Bürgerinnen und Bürgern, der Politik, Wirtschaft und Verwaltung

-     Vermittlung eines “Wir-Gefühls” und der Identifikation mit der “neuen Region” .

 

Der Prozess sollte im Rahmen von extern moderierten Informationsveranstaltungen, Projektwerkstätten, Broschüren, ggf. auch durch konkrete Projekte unterstützt werden. Die Durchführung sollte durch das Beratungsbüro erfolgen, das die REK Weserbergland seit Jahren erfolgreich betreut.

Wie oben beschrieben hat das Land zu verstehen gegeben, den Integrationsprozess auch finanziell zu unterstützen. Der “Regionalisierungsfonds” des Landes sieht eine Förderquote von max. 75 % vor (Regelfall). Es sind ausreichend Landesmittel vorhanden. Haushaltsmittel des Landkreises sind ebenfalls im Haushalt bereitgestellt (“Zukunftsforum”). Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit der REK eine Projektskizze zu erarbeiten und Fördermittel beim Land zu beantragen.

 

 

 

·                Kosten

 

Im Rahmen der Arbeit der Regionalen Entwicklungskooperation entstehen Kosten z.B. für Fördermittelberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Messeauftritte, Fachvorträge, Veranstaltungen, Moderation, Gutachten Dritter, etc.

 

Der Kostenschlüssel orientiert sich an der Einwohnerzahl der Landkreise. Für Nienburg ergibt sich bei einem Ansatz von 0,25 €/Ein-wohner ein Anteil von 30.000 € jährlich. Die Verwaltung schlägt vor, diese Umlage diesjährig ebenfalls aus der Haushaltsstelle „Zukunftsformum“ zu begleichen. Zukünftig soll jedoch eine gesonderte Haushaltsstelle eingerichtet werden.

 

Ab 2007 entstehen Kosten für die Kofinanzierung im Rahmen der EU-Förderungen. Diese lassen sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Zum Teil sind Haushaltsansätze bereits im Haushalt 2006 vorgesehen, wie z.B. “Zukunftsforum”, Technologieberatung (HST der Wirtschaftsförderung), Mittel der ARGE. Sobald das Regionale Entwicklungskonzept und ein Konzept für den “Globalzuschuss” vorliegt, sollen die Haushaltsmittelansätze für 2007 neu strukturiert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 30.000,-                                          Ja

   Nein                                                            Nein