Betreff
Unterrichtung über im Haushaltsjahr 2005 geleistete über- und außerplanmäßige Ausgaben
Vorlage
2006/KA/018
Aktenzeichen
20
Art
Kreisausschuss

Die im Haushaltsjahr 2005 getroffenen Entscheidungen zu den über- und außerplanmäßig geleisteten Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.


Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Kreistages. In Fällen von unerheblicher Bedeutung - für den Landkreis Nienburg/Weser ist hierfür ein Wert von 5.000 € festgesetzt - entscheidet der Landrat. Die Unterrichtung des Kreisausschusses und des Kreistages erfolgt in diesen Fällen spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung.

 

Die im Haushaltsjahr 2005 geleisteten über- und außerplanmäßig geleisteten Ausgaben sind in der Anlage zu dieser Drucksache aufgeführt.


 

Anlagen:

 

Übersicht zu den geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2005