Betreff
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2006/JHA/001
Aktenzeichen
51
Art
Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Fortschreibungsvorschlag der Verwaltung des Jugendamtes zum Kindergartenbedarfsplan für den Landkreis Nienburg/Weser - Stand 01.10.2005 - zu.


Die Betreuung von Kindern ist in der heutigen Gesellschaft eine wichtige Pflichtaufgabe des Staates. Bereits vor ca. 35 Jahren wur­den deshalb Möglichkeiten geschaffen, damals noch überwiegend über Kinderspielkreise, die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu entlasten, sie aber auch zu unterstützen, ihre Kinder in optimaler Form auf die Schule und auf das Leben vorzubereiten.

 

Im Jahre 1989 wurde im Rahmen eines mit den Gemeinden durch­geführten Erhebungsverfahrens festgestellt, dass im Landkreis 3815 Kinder im kindergartenfähigen Alter von 3 bis 6 Jahren zu betreuen waren. Demgegenüber standen in den Kindergärten und Kinderspiel­kreisen der Gemeinden lediglich 1910 Betreuungsplätze zur Verfü­gung, was einen Abdeckungsgrad von 50,1 % ausmachte.

 

In der Folgezeit haben sich die Gemeinden intensiv mit dem Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten auseinanderge­setzt und allein in der Zeit von 1990 bis 1994 Investitionen für die Schaffung von Kindergartenplätzen in Höhe von 20,27 Millionen DM, umgerechnet 10,4 Millionen €, getätigt. In der Zeit von 1995 bis 2005 wurden dafür weitere 15 Millionen € investiert, mithin insgesamt ca. 25 Millionen €. Der Zuschuss des Landkreises an die Gemeinden betrug 20 % der Aufwendungen – ca. 5 Millionen €.

 

Mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.12.1992 wurde erstmals der Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kinder­gartens für Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres festgelegt, mit einer Übergangszeit bis zum 01.10.1996. In der Folgezeit wurden der Forderung des Gesetzes entsprechend die vorhandenen Kinder­spielkreise in Kindergärten umgewandelt, mit ausgeweiteten Betreu­ungszeiten und verbesserter Betreuungsqualität.

Nach einer Folgeerhebung des Jugendamtes zum Kindergartenjahr 1995/1996 betrug der Versorgungsgrad im Landkreis Nienburg be­reits ca. 70 %. Dabei wurde für ländliche Bereiche in Niedersachsen ein Grundbedarf für 4 und 5-jährige Kinder mit 90 %, für 3-jährige Kinder mit 75 % als angemessen angesehen.

 

Das Jugendamt hat nunmehr eine Bestandsaufnahme zur Fort­schreibung des Kindergartenbedarfsplanes für den Landkreis Nien­burg/Weser durchgeführt.

 

/  Das Ergebnis der Erhebung ist als Anlage dieser Drucksache bei-

gefügt.

 

Das auf Grundlage der Geburtenjahrgänge und Prognosen zum Schulentwicklungsplan erstellte Zahlenmaterial stimmt weitgehend mit den Erhebungen der Gemeinden überein und weist aus, dass im Landkreis für das Kindergartenjahr 2005/2006  3541 Kinder entspre­chenden Alters zu betreuen sind. Demgegenüber stehen 3654 Kin­dergartenplätze, was kreisweit einen Abdeckungsgrad von 107,7 %.

 

In 7 Verwaltungseinheiten wird gemeinsame Erziehung von behin­derten Kindern in integrativen Gruppen angeboten. In diesen Grup­pen können anstelle von 25 Kindern lediglich maximal 18 Kinder be­treut werden, mit entsprechend erhöhtem Personalschlüssel.

 

Die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für den Landkreis Nienburg/Weser ist im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-jährige Kinder gemäß §§ 24, 80 KJHG verpflichtend und dokumentiert die Gesamtsituation im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Welche Entwicklung in dem Zahlenwerk sich in den nächsten 5 Jahren aufzeigt, ist unter Berücksichtigung des vorgesehenen Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung der 0 bis 3-jährigen Kinder nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) von den regionalen Entscheidungen in den Gemeinden abhängig und abschließend bis 2010 neu zu ermitteln.