Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Fortschreibungsvorschlag der Verwaltung des Jugendamtes zum Kindergartenbedarfsplan für den Landkreis Nienburg/Weser - Stand 01.10.2005 - zu.
Die Betreuung von Kindern ist in der heutigen Gesellschaft eine wichtige Pflichtaufgabe des Staates. Bereits vor ca. 35 Jahren wurden deshalb Möglichkeiten geschaffen, damals noch überwiegend über Kinderspielkreise, die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu entlasten, sie aber auch zu unterstützen, ihre Kinder in optimaler Form auf die Schule und auf das Leben vorzubereiten.
Im Jahre 1989 wurde im Rahmen eines mit den Gemeinden durchgeführten Erhebungsverfahrens festgestellt, dass im Landkreis 3815 Kinder im kindergartenfähigen Alter von 3 bis 6 Jahren zu betreuen waren. Demgegenüber standen in den Kindergärten und Kinderspielkreisen der Gemeinden lediglich 1910 Betreuungsplätze zur Verfügung, was einen Abdeckungsgrad von 50,1 % ausmachte.
In der Folgezeit haben sich die Gemeinden intensiv mit dem Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten auseinandergesetzt und allein in der Zeit von 1990 bis 1994 Investitionen für die Schaffung von Kindergartenplätzen in Höhe von 20,27 Millionen DM, umgerechnet 10,4 Millionen €, getätigt. In der Zeit von 1995 bis 2005 wurden dafür weitere 15 Millionen € investiert, mithin insgesamt ca. 25 Millionen €. Der Zuschuss des Landkreises an die Gemeinden betrug 20 % der Aufwendungen – ca. 5 Millionen €.
Mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vom 16.12.1992 wurde erstmals der Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens für Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres festgelegt, mit einer Übergangszeit bis zum 01.10.1996. In der Folgezeit wurden der Forderung des Gesetzes entsprechend die vorhandenen Kinderspielkreise in Kindergärten umgewandelt, mit ausgeweiteten Betreuungszeiten und verbesserter Betreuungsqualität.
Nach einer Folgeerhebung des Jugendamtes zum Kindergartenjahr 1995/1996 betrug der Versorgungsgrad im Landkreis Nienburg bereits ca. 70 %. Dabei wurde für ländliche Bereiche in Niedersachsen ein Grundbedarf für 4 und 5-jährige Kinder mit 90 %, für 3-jährige Kinder mit 75 % als angemessen angesehen.
Das Jugendamt hat nunmehr eine Bestandsaufnahme zur Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für den Landkreis Nienburg/Weser durchgeführt.
/ Das Ergebnis der Erhebung ist als Anlage dieser Drucksache bei-
gefügt.
Das auf Grundlage der Geburtenjahrgänge und Prognosen zum Schulentwicklungsplan erstellte Zahlenmaterial stimmt weitgehend mit den Erhebungen der Gemeinden überein und weist aus, dass im Landkreis für das Kindergartenjahr 2005/2006 3541 Kinder entsprechenden Alters zu betreuen sind. Demgegenüber stehen 3654 Kindergartenplätze, was kreisweit einen Abdeckungsgrad von 107,7 %.
In 7 Verwaltungseinheiten wird gemeinsame Erziehung von behinderten Kindern in integrativen Gruppen angeboten. In diesen Gruppen können anstelle von 25 Kindern lediglich maximal 18 Kinder betreut werden, mit entsprechend erhöhtem Personalschlüssel.
Die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für den Landkreis Nienburg/Weser ist im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-jährige Kinder gemäß §§ 24, 80 KJHG verpflichtend und dokumentiert die Gesamtsituation im Landkreis Nienburg/Weser.
Welche Entwicklung in dem Zahlenwerk sich in den nächsten 5 Jahren aufzeigt, ist unter Berücksichtigung des vorgesehenen Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung der 0 bis 3-jährigen Kinder nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) von den regionalen Entscheidungen in den Gemeinden abhängig und abschließend bis 2010 neu zu ermitteln.