Betreff
Richtlinie für die Aufnahme von Krediten
Vorlage
2006/FA/001
Aktenzeichen
20
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Richtlinien für die Aufnahme von Krediten/Umschuldungen gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 NGO in der Fassung der Anlage zu beschließen.


Mit der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 15.11.2005 sind auch die Bestimmungen über die Aufnahme von Krediten teilweise neu gefasst. § 92 Abs. Satz 2 NGO verpflichtet die Kommunen zu Aufstellung von Richtlinien für die Aufnahme von Krediten.

 

Diese Richtlinien ersetzen künftig die bislang ständig zu beschließenden Ermächtigungen an den Landrat, in einem konkret zu bestimmenden Rahmen Kreditaufnahmen und Umschuldungen abzuwickeln (RdErl. des MI vom 08.11.1993).

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat ein Muster für eine solche Richtlinie erarbeitet. Dieses Muster liegt auch dem anliegenden Richtlinien-Entwurf für den Landkreis Nienburg zu Grunde.

 

Für das Haushaltsjahr 2006 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.240.200,00 € eingeplant. Hinzu kommt eine übernommene im Vorjahr nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung in Höhe von 1.992.600,00 €.

 

Das Umschuldungsvolumen beträgt im Haushaltsjahr 2006 2.870.100,00 €.

 


Anlagen:

Richtlinie für die Aufnahme von Krediten