hier: Erlass der Verordnung
Die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nienburg „Köhler Berge“ wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Drucksache beschlossen.
In seiner Sitzung am 12.10.2005 hatte der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz vom Ausweisungsverfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nienburg „Am Brink“ Kenntnis genommen. Auf Wunsch der Stadtwerke Nienburg/Weser als Antragsteller wurde im Verfahren das Wasserschutzgebiet in Nienburg „Köhler Berge“ umbenannt.
Das nach § 48 Abs. 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgeschriebene Verfahren wurde in der Zwischenzeit von der Verwaltung durchgeführt.
Im Verfahren wurden die betroffenen Behörden sowie die Gemeinden, deren Gebiet berührt ist, angehört. Auf Wunsch der Stadtwerke wurden auch die betroffenen Kooperationslandwirte vorab beteiligt.
Der Verordnungs-Entwurf hat in der Zeit vom 13.02.2006 bis einschließlich 13.03.2006 in den Rathäusern der Stadt Nienburg sowie der Samtgemeinde Landesbergen zur Einsichtnahme für Jedermann ausgelegen.
Die Auslegung wurde entsprechend der Hauptsatzungen der Stadt Nienburg sowie entsprechend der Hauptsatzung der Samtgemeinde Landesbergen durch Bekanntmachung in der Tageszeitung „Die Harke“ am 27.01.2006 bzw. am 11.02.2006 ortsüblich bekannt gemacht. Dabei wurde auf den Erörterungstermin am 04.04.2006 hingewiesen.
Es sind insgesamt zwölf Anregungen und Bedenken vorgebracht worden (Anlage 2).
Der Erörterungstermin fand am 04.04.2006 statt.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden, soweit rechtlich und sachlich möglich, in den Verordnungs-Entwurf eingearbeitet (Anlage 1).
Anlagen:
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nienburg – „Köhler Berge“ im Landkreis Nienburg/Weser
Liste „Anregungen und Bedenken WSG Köhler Berge“