Betreff
Artenschutz - Praktische Bürgerberatung bei Problemen mit Wespen und Hornissen
hier: Aufbau eines Beraternetzes im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2006/ALNU/003
Aktenzeichen
6717-04/001 III
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Ein bürgerorientiertes Beraternetz bei Problemen mit Wespen und Hornissen wird im LK Nienburg/Weser aufgebaut. Das Beraternetz setzt sich aus ehrenamtlich für den LK Nienburg/Weser tätigen Personen zusammen. Die Kosten werden für 2006 mit 2.000 € und für die Folgejahre mit je 1.500 € veranschlagt.


In den Sommermonaten wendet sich eine Vielzahl von Bürgern an die Untere Naturschutzbehörde, da sie im Haus, am Gebäude oder im Garten plötzlich mit einer größeren Anzahl von Stechinsekten konfrontiert werden. Es ist festzustellen, dass im Hinblick auf diese Problematik eine bessere Beratung der Bürger zum Einen hinsichtlich menschlicher Verhaltensweisen im Umgang mit den in Nachbarschaft lebenden Insekten und zum Anderen hinsichtlich der zu beachtenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen notwendig ist.

 

Aufgrund der artenschutzrechtlichen Zuständigkeit entsteht insoweit für die Naturschutzbehörde Handlungsbedarf, denn Wespen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Artenschutzes. Für Hornissen und Hummeln, die in ihrem Bestand gefährdet sind, gelten besondere Schutzbestimmungen. Ein Abtöten oder Umsiedeln von Wespen oder Hornissen darf insofern nur mit einer artenschutz-rechtlichen Befreiung oder Ausnahmegenehmigung erfolgen. Dies gilt sowohl für den betroffenen Bürger, als auch für die Feuerwehren oder einen Schädlingsbekämpfer.

 

Der besorgte Bürger wird zurzeit lediglich durch ein telefonisches Gespräch von der Verwaltung beraten (z. B. 2004: über 100 Anrufe mit durchschnittlich 15 Minuten Beratungszeit). In vielen Fällen kann man durch Aufklärungsarbeit die betroffene Person beruhigen und vor weiteren unnötigen und u. U. „gefährlichen Aktionen“ abhalten. Häufig ist jedoch erkennbar, dass der Bürger eine intensivere und weit reichendere Beratung wünscht.

In einigen Fällen ist es dann sinnvoll, eine Beratung vor Ort mit dem betroffenen Bürger durchzuführen. Unter Umständen wird aber auch aufgrund des Neststandortes (z. B. in Wohnungen oder in Eingangsbereichen) oder der betroffenen Personengruppe (z. B. Kleinkinder, Insektengift-Allergiker) eine Umsiedlungsaktion des Nestes und Volkes erforderlich. Diese Aufgaben können seitens der Naturschutzbehörde aufgrund der Personalsituation und der hohen Fallzahlen nicht im befriedigenden Maße erfüllt werden.

 

Deshalb plant die Untere Naturschutzbehörde nach dem positiven Vorbild aus anderen Landkreisen ein Beraternetz aufzubauen, welches Bürgern mit Rat und Tat bei Problemen mit Stechinsekten zur Seite steht.

Die Berater sollen im Rahmen eines durch klare sachliche und fachliche Vorgaben umrissenen Handlungsfeldes für den LK Nienburg/Weser tätig werden. Dabei ist allerdings vorgesehen, dass zur Aufwandsdeckung eine Gebühr vom Bürger erhoben wird.

Das Konzept sieht vor, dass die Bürger über kompetente und geschulte Ansprechpartner informiert werden, die telefonisch Auskunft erteilen, in begründeten Fällen Beratungen vor Ort durchführen und nur in kritischen Situationen eine Umsiedlung vornehmen. Gemeinden, Forstämter, Feuerwehren, Rettungsleitstellen etc. sollen Adressen dieser Beauftragten erhalten, um Anrufe entsprechend weiterleiten zu können.

 

Aus dem Kreise der Imkerschaft haben vier Personen ihr Interesse an einer Beratertätigkeit im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und des Artenschutzes bekundet. Dass es sich bei den Personen um Imker handelt ist insofern günstig, da erstens diese Gruppe mit der Gefahrensituation im Umgang mit Stechinsekten viel Souveränität aufweist und zweitens die Materialkosten zur Initiierung des Beraternetzes gering gehalten werden können, da Schutzanzüge und notwendiges Material bei diesen Personen bereits vorhanden sind.

Die Berater sollen als ehrenamtlich tätige Personen für den Landkreis Nienburg bestellt werden. In Ausübung dieser Tätigkeit sind sie über den Gemeinde Unfallverband bzw. beim Kommunalen Schadensausgleich des Landkreises versichert.

Eine Einführungsschulung durch eine erfahrene Person im Wespen- und Hornissenschutz ist notwendig, da Kenntnisse in folgenden Bereichen  erworben werden müssen:

-     Kommunikation zwischen Berater – Bürger

-     Arten- und Naturschutzrecht

-     spezielle Artenkenntnisse (Wespen- und Hummelarten, Hornissen)

-     Lösungsansätze anhand von Musterfällen

-     Umsiedlung von Nestern und Insektenvölkern und deren Nach-
     betreuung

 

Voraussichtliche finanzielle Auswirkungen des Beraternetzes für den Landkreis

 

In der Etablierungsphase des Beraternetzes (1. Jahr) sind etwa

2000 € als Kosten für den Landkreis Nienburg/Weser zu veranschlagen. Hierin enthalten sind die Kosten für die Erstausstattung der Berater, eine Einführungsschulung, eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Berater sowie die Erstattung von Fahrtkosten.

In den Folgejahren soll das Beraternetz möglichst noch ausgebaut werden, um den Zeitaufwand und die Kosten für die Anfahrten zu reduzieren. Gleichzeitig kann dadurch eine verbesserte Vertretungssituation erreicht werden. Es werden dann Kosten von jährlich ca. 1.500 € erwartet.

 

Finanzielle Belastung für den Bürger bei Inanspruchnahme der Dienstleistung des Beraternetzes:

Eine telefonische Beratung soll für den Bürger kostenfrei sein. Diese gebührenfreie Variante ist in allen anderen Landkreisen mit Beraternetz die Regel.

Bei Inanspruchnahme eines Beraters vor Ort soll für die 1. Stunde ein Satz von 10 € gelten. Dieser Stundensatz setzt sich zusammen aus 6,50 € für den Einsatz des Beraters und 3,50 € für Gemeinkosten, die der teilweisen Refinanzierung des Beraternetzes (für Materialkosten, Fahrtkosten, Verwaltungsaufwand) zugute kommen soll. Für jede weitere Beratungsstunde soll dann nur noch der Berateraufwand von 6,50 € berechnet werden. Dieser relativ geringe Stundensatz für die bloße mündliche Beratung ist aus der Überlegung zu begründen, dass der Bürger nur beraten wird, um mit dem „Problem“ besser umzugehen, ohne dass eine tatsächliche Veränderung stattfindet. Die Beratung im Sinne des Arten- und Naturschutzes und zur Aufklärung des Bürgers soll auch den Schwerpunkt des Beraternetzes darstellen.

Nur in äußerst kritischen Situationen, in denen tatsächlich eine erhöhte Gefahr für den Bürger besteht, sollen Umsiedlungen von Völkern bzw. deren Nester durchgeführt werden. Da dies eine tatsächliche Dienstleistung darstellt, die bei Inanspruchnahme eines Schädlingsbekämpfers mindestens 90 € kosten würde, werden dem Bürger die Gesamtkosten der Umsiedlung zugemutet. Diese belaufen sich aus Erfahrungen in anderen Landkreisen auf durchschnittlich 40 € Gebühr für Material und den Zeitaufwand des Beraters. Der Verwaltungsaufwand bei der Naturschutzbehörde (Telefonat, Kontaktherstellung, Kostenannahme, Ausnahmegenehmigung) soll dem Bürger zusätzlich pauschal mit 10 € berechnet werden.

 

Im Vergleich zu Kostentarifen anderer Landkreise mit Beraternetzen bewegt sich damit der vom Bürger für diese Serviceleistung zu entrichtende Betrag in einer mittleren Preiskategorie.

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend den vorgenannten Kriterien für das Jahr 2006 ein Beraternetz aufzubauen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2.000 Euro zu veranschlagen. Es wird angestrebt, die in diesem Jahr anfallenden Kosten über die in der Haushaltsstelle

3600.63000 „Natur- und Landschaftsschutz, Bodendenkmalspflege“  eingestellten Mittel mit abzudecken bzw. über den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen. Ab 2007 sollte der Ansatz der Haushaltsstelle „Natur- und Landschaftsschutz, Bodendenkmalspflege“ um 1.500 Euro jährlich erhöht werden.

 

Es ist jedoch auch eine bürgerfreundlichere Variante in Anlehnung an das Konzept des Landkreises Friesland (Übernahme der Kosten der Beratung vor Ort durch den Landkreis) denkbar. Diese Lösung führt aber aller Voraussicht nach dazu, dass vom Bürger vermehrt Beratungen vor Ort eingefordert werden, da sie für ihn kostenfrei sind.

 

Andererseits besteht auch die Möglichkeit, zur finanziellen Entlastung des Landkreises die Fahrt- und Materialkosten der Betreuer dem Bürger zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dieses führt nach Auffassung der Verwaltung dazu, dass das Beartungsangebot aufgrund zu hoher Kosten nur unzureichend angenommen wird und die Zahl der ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung rechtswidrig durchgeführten Vernichtungen von Hornissen- und Wespennestern ansteigt.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 2.000                                             Ja

   Nein                                                            Nein