Betreff
NATURA 2000 - Umsetzung der Europäischen Flora Fauna Habitat/FFH-Richtlinie
hier: Nachmeldung des FFH- Gebietes 444 "Fledermauslebensraum bei Rodewald"
Vorlage
2006/ALNU/004
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege Natur- und Umweltschutz nimmt Kenntnis.


Ohne die im bisherigen Meldeverfahren bewährte Beteiligung von Landkreisen, Kommunen und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Landesregierung in einer 4. Tranche landesweit weitere 23 Bereiche zu FFH-Gebieten ausgewiesen und an die Europäische Union (EU) gemeldet.

 

Für den Bereich des  Landkreises Nienburg/Weser wurde das FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ ausgewiesen (s. Anlage zu Drucksache Nr. 2006/ALNU/004-01).

 

Der Verzicht auf ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit den Betroffenen begründet der Nds. Umweltminister damit, dass die EU die FFH-Meldungen Deutschlands weiterhin als unvollständig bewertet hat. Die Bundesrepublik und somit auch das Land Niedersachsen wurden aufgefordert binnen zwei Monaten diese Defizite zu beheben, andernfalls werde sie den Europäischen Gerichtshof anrufen, um finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik zu erwirken.

 

Die Defizite  des Landes Niedersachsen müssen dabei als „hausgemacht“ bewertet werden, denn der Nds. Umweltminister hat im Rahmen des Nachmeldeverfahrens für die 3. Tranche immer wert darauf gelegt, dass das Land auch gegen die Forderungen der EU nur die aus Landessicht unabweisbar notwendigen Gebiete ausweisen wird. Dieses Kräftemessen mit der EU führte in der Konsequenz dazu, dass eine Trägerbeteiligung für die eingeforderten Nachmeldungen der 4. Tranche nicht mehr möglich war.

 

Auf Nachfrage bei der Fachbehörde für Naturschutz wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass das Gebiet eine besondere Bedeutung als Sommerlebensraum für die Bechsteinfledermaus mit bis zu 12 Wochenstubenkolonien sowie als Jagdrevier des Großen Mausohres der Quartiere Kirchlinteln, Eystrup und Bücken hat.

 

Die Ausweisung hat natürlich auch bei den direkt betroffenen Landwirten zu einiger Verwunderung, Verärgerung und vielen offen Fragen geführt. Auf Initiative und Einladung des Landvolkes, Kreisverband Mittelweser fand deshalb eine Informationsveranstaltung, auf der der aktuelle Sachstand erläutert und diskutiert wurde, statt.

 

Gemeinsam verständigte man sich auf das Erfordernis einer kurzfristigen Bestandserfassung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzungsformen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und dem Bezirkssprecher des Landvolkes die Kartierungen durchgeführt. Ergebnis ist, dass von den in das Gebiet einbezogenen landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits 72 % als Acker genutzt werden. Die Notwendigkeit diese Ackerflächen im vollen Umfang in der Gebietsabgrenzung zu belassen, wäre sicherlich im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens in Frage gestellt worden.

 

Als weitere Schritte wurden vereinbart, dass

- die kurzfristige Erarbeitung der Erhaltungsziele vom Land eingefordert wird.
  Dann wird die derzeit geltende allgemeine Veränderungssperre durch die
  Möglichkeit einer flexibleren Vorhaben bezogenen FFH-
  Verträglichkeitsprüfung anhand der Inhalte der Erhaltungsziele abgelöst.
- In der Folge soll dann die bestehende LSG-Verordnung „Alpeniederung“
  ggf. mit kleinflächigen Gebietserweiterungen angepasst werden.

  Konsequenz ist, dass dann FFH-Verträglichkeitsprüfungen nur noch an den
  Inhalten der LSG-Verordnung zu messen sind.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein

 

     


Anlagen:

 

Karte Nachmeldevorschlag Nr. 444 „Bechsteinfledermaus-Sommerlebensraum bei Steimbke“ i. M. 1:50.000