Betreff
Verfahren zur Löschung der Landschaftsschutzgebiete NI 7 "Russenfriedhof" und NI 15 "Gedenkstätte für Gefallene und Vermisste" in Heemsen
hier: Erlass der Verordnungen
Vorlage
2006/ALNU/006
Aktenzeichen
66/67-13-04/ LSG NI 7 - NI 15
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Die Verordnungen zur Löschung der Landschaftsschutzgebiete NI 7 „Russenfriedhof“ und NI 15 „Gedenkstätte für Gefallene und Vermisste“ werden in der Fassung der Anlagen 1 und 2 zur Drucksache Nr. 2006/ALNU/006-01 beschlossen.

 


In seiner Sitzung am 12.10.2005 hatte der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz einstimmig beschlossen, die Verfahren zur Löschung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) NI 7 „Russenfriedhof“ und NI 15 „Gedenkstätte für Gefallene und Vermisste“ einzuleiten, da die beiden Schutzgebiete nicht mehr die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die sich aus dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) ergeben.

 

Das nach § 30 Abs. 7 NNatG vorgeschriebene Verfahren wurde in der Zwischenzeit von der Verwaltung durchgeführt.

 

Im Verfahren wurden die von der Löschung betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, sowie die Gemeinden, deren Gebiet berührt ist, angehört.

 

Darüber hinaus wurde die gemäß § 60 Abs. 2 Ziffer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 60a NNatG erforderliche Beteiligung der in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt.

 

Weder die Grundstückseigentümer noch die anerkannten Naturschutzverbände haben Bedenken gegen die geplante Löschung geäußert. Die Mehrheit der insgesamt 14 Naturschutzverbände hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

 

Die Samtgemeinde Heemsen ist sowohl als betroffene Flächeneigentümerin als auch als Trägerin öffentlicher Belange mit der Löschung beider Schutzgebiete einverstanden.

 

Mit den in den Anlagen 1 und 2 beigefügten Verordnungsentwürfen sollen die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Russenfriedhof Heemsen" vom 30.12.1950 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 1 vom 06.01.1951, S. 105) und die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Gedenkstätte für Gefallene und Vermisste" vom 03.10.1955 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 22 vom 29.10.1955, S. 148) aufgehoben und in Folge aus dem Verzeichnis über die geschützten Teile von Natur und Landschaft nach § 31 NNatG gelöscht werden.

 

Bei der Änderung und Aufhebung von Verordnungen ist wie bei deren Erlass zu verfahren. Aus diesem Grund haben die Verordnungsentwürfe in der Zeit vom 08.02.2006 bis einschließlich 10.03.2006 im Rathaus der Samtgemeinde Heemsen zur Einsichtnahme für Jedermann ausgelegen.

Auf die öffentliche Auslegung wurde in der Tageszeitung „Die Harke“, Ausgabe vom 27.01.2006, sowie in den Bekanntmachungskästen der Samtgemeinde Heemsen hingewiesen.

 

Bedenken und Anregungen zu den Verordnungsentwürfen wurden weder bei der Samtgemeinde Heemsen noch beim Landkreis Nienburg/Weser vorgebracht.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein

 

     


Anlagen:

 

Verordnung zur Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Russenfriedhof Heemsen“

 

Verordnung zur Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Gedenkstätte für Gefallene und Vermisste“