Betreff
Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2006/ABR/001
Aktenzeichen
32/142-20/2
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag, den fortgeschriebenen Bedarfsplan zu beschließen.


Der zur Zeit noch gültige Bedarfsplan, Stand April 2003, basiert im wesentlichen auf dem Gutachten der Fa. Forplan Unterkofler zur Überprüfung der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Landkreis Nienburg/Weser. Dieses Gutachten ist, soweit es Aussagen zum Rettungsmittelbedarf getroffen hat, überholt, da es auf der Grundlage rettungsdienstlicher Daten und Strukturen der Jahre 1999 bis 2001 erstellt wurde.

 

Zwischenzeitlich haben sich gravierende Veränderungen der für den Rettungsdienst maßgeblichen Rahmenbedingungen ergeben: Infolge der Umsetzung des Forplan Unterkofler-Gutachtens wurde kreisweit der Rettungsmittelbestand ausgedünnt. Dies führte zu einer insgesamt angespannten Situation im Rettungsdienst des Landkreises. Die Schließung des Krankenhauses in Hoya macht längere Transportfahrten zu weiter entfernt gelegenen Behandlungseinrichtungen erforderlich. Daraus werden die eingesetzten Rettungsmittel länger gebunden und stehen für andere Einsätze nicht zur Verfügung.

 

Nachdem das Krankenhauses in Stolzenau zum Jahresende 2005 in eine Teleportalklinik umgewandelt wurde, werden sich voraussichtlich weitere Veränderungen ergeben. Es stehen weniger Betten zur Verfügung. Intensivpatienten können nur über einen Zeitraum von drei Tagen behandelt werden und müssen dann in eine andere Klinik verlegt werden. Im Südkreis werden dann auch vermehrt Transporte zu weiter entfernt gelegenen Behandlungseinrichtungen bzw. vermehrt Verlegungsfahrten erforderlich werden.

 

Schließlich wurde von der Fa. Forplan Unterkofler die Mitversorgung des Bereiches Bruchhausen-Vilsen nicht angemessen berücksichtigt – ein Umstand, den auch die Kostenträger zwischenzeitlich einräumen mussten.

Es wurde deshalb erforderlich, das genannte Gutachten durch ein neues Gutachten abzulösen. In Abstimmung mit den Kostenträgern wurde der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens zur Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Landkreis Nienburg/Weser einschließlich eines Teils der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz, am 31. Oktober 2005 der Fa. Forplan Dr. Schmiedel erteilt.

 

Das neue Gutachten hat die Rettungsmittelausstattung des Landkreises Nienburg/Weser vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bewertet und dem Landkreis entscheidende Hilfestellung bei der Fortschreibung des Bedarfsplans gegeben.

 

Landesvorgaben bezüglich einer als Eintreffzeit festgelegten Zeitspanne für das Eintreffen des Notarztes am Notfallort bestehen derzeit in Niedersachsen nicht.

Zur Frage, ob die Notarztstandorte im Rettungsdienstbereich Landkreis Nienburg/Weser bedarfsgerecht sind, trifft das Forplan Dr.-Schmiedel-Gutachten keine Aussage. Es stellt jedoch fest, dass die vorgefundenen Analysewerte die Einrichtung eines Rendezvous-Systems anstelle des Stationssystems am Notarztstandort Hoya bestätigen und seine Auslastung jedenfalls nicht unangemessen gering ist.

 

Die risikoabhängige Bemessung der RTW-Notfallvorhaltung hat ergeben, dass in der Rettungswache Steyerberg ein zweiter RTW vorzuhalten ist. Im zweiten Schritt wurde die Krankentransportvorhaltung bemessen. Sie erfolgte frequenzabhängig unter Berücksichtigung der tageszeitlichen Nachfrageschwankungen und hat ergeben, dass für die Rettungswachenbereiche Rehburg, Steyerberg und Warmsen ein zweiter KTW vorzuhalten ist. Auch für Fernfahrten steht nun ein KTW zur Verfügung. Daneben stellte der Gutachter weiter fest, dass Bedarf für einen weiteren KTW für die Rettungswachenbereiche Rehburg, Steyerberg und Warmsen für zwei Stunden an den Wochentagen besteht. Eine solche Vorhaltung wird seitens des Landkreises für unwirtschaftlich angesehen. Hier muss die Praxis zeigen, wie mit diesem Bedarf umzugehen ist.

 

Insgesamt stehen dem Rettungsdienst somit drei zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung. Dadurch ergibt sich ein Mehrbedarf an Personal für die Rettungswachen in Höhe von ?? VK.

 

Änderungen bei der Rettungsmittelvorhaltung können sich jedoch noch dadurch ergeben, dass der Landkreis Diepholz für den Bereich Bruchhausen-Vilsen fehlerhafte Datensätze zur Verfügung gestellt hatte, die erst Anfang Mai 2006 berichtigt werden konnten und bis Mitte Mai 2006 von der Fa. Forplan Dr. Schmiedel ausgewertet wurden.

 

Über das Ergebnis der Auswertung wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Gegebenenfalls müsste dann zur Kreisausschusssitzung ein berichtigter Bedarfsplan vorgelegt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein

 

     


Anlagen:

 

Fortschreibung des Bedarfsplans nach § 4 (4) NRettDG