Betreff
Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder; hier Brandschutzabschnittsleiter I (Nord), zugleich stellv. Kreisbrandmeister Wolfgang Müller
Vorlage
2006/ABR/004
Aktenzeichen
32/141-81/21
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Gem. § 47 Abs. 6 NLO hat der Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2001 den stellv. Kreisbrandmeister, zugleich Brandschutzabschnittsleiter I (Nord) als Mitglied des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen mit beratender Stimme gewählt.

 

Auf Vorschlag der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnittes Nord im Landkreis Nienburg/Weser vom 30.10.2004 und auf Beschluss des Kreistages vom 14.10.2005 wurde Herr Wolfgang Müller, Eystrup, mit Wirkung vom 01.01.2006 zum Brandschutzabschnittsleiter Nord ernannt. Gleichzeitig nimmt Herr Müller das Amt des stellvertretenden Kreisbrandmeisters wahr.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist nach § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Für die Ausschussmitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, gelten gem. §§ 47 Abs. 6, 35 Abs. 3 NLO die Verpflichtungsvorschriften entsprechend.