einschließlich des 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Betriebes für Abfallwirtschaft
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2006 einschließlich des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Betriebes für Abfallwirtschaft wird beschlossen.
Der Landkreis hat gemäß § 87
Abs. 2 NGO i. V. m. §65 NLO eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn
bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen
Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen
Umfang geleistet werden müssen.
Unter Beteiligung der Fachämter hat die Kämmerei den beigefügten Entwurf für den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2006 zusammen gestellt. Er berücksichtigt den bisherigen Haushaltsverlauf und die Beschlusslage in den Gremien des Kreistages. Die wichtigsten Änderungen sind mit Erläuterungen versehen. Soweit sich weitere Korrekturen bis zum Sitzungstermin ergeben, wird eine Übersicht hierüber in der Sitzung vorgelegt.
Anlagen:
Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 mit Erläuterungen