Betreff
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2006/AWfö/012
Aktenzeichen
AWfö
Art
Ausschuss für Wirtschaftsförderung

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung empfiehlt die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für den Landkreis Nienburg/Weser.


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung hat sich bereits in seiner Sitzung vom 07.03.06 mit der Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH befasst (siehe Drucksache Nr. 2006/AWfö/005-02).

 

Der Ausschuss hatte empfohlen, dass die Kreisverwaltung die Gründung der Wirtschaftsförderungs-GmbH weiter vorbereitet.

 

In der Zwischenzeit ist die beabsichtigte Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH in den Kreistagsfraktionen erörtert worden. Außerdem wurden die Gemeinden von der Kreisverwaltung noch einmal ausführlich über das Vorhaben informiert.

 

Auf Basis dieses Abstimmungsprozesses schlägt die Kreisverwaltung die Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH unter den folgenden Prämissen vor:

 

·          Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Nienburg/Weser, Weiterführung der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung in der Kreisverwaltung als Kontaktstelle in die Verwaltung.

 

·          Die Gesellschaft wird gemeinsam vom Landkreis Nienburg/Weser, der Sparkasse Nienburg, der Volksbank Nienburg eG, der Volksbank Grafschaft Hoya eG und der Volksbank eG Steyerberg gegründet.

 

·          Die Gesellschaftsanteile sollen wie folgt aufgeteilt werden:

       Landkreis Nienburg/Weser                50%

       Sparkasse und Volksbanken             50%

 

·          Zusammenarbeit der Gesellschafter für zunächst fünf Jahre. Auf Basis einer Erfolgsmessung im vierten Jahr der Geschäftstätigkeit können die Gesellschafter dann über ihren Verbleib in der Gesellschaft entscheiden.

 

·          Organe der Gesellschaft:

Neben der obligatorischen Gesellschafterversammlung, die u.a. über das jährliche Budget beschließt, soll ein Aufsichtsrat gebildet werden. Über die Zusammensetzung ist zu entscheiden. Aus der Sicht der beteiligten Gesellschafter sollte das Gremium möglichst schlank gehalten werden.

 

·          Finanzielle Folgelasten:

Der Landkreis muss im Rahmen der GmbH-Gründung seinen 50%-Anteil an der Stammeinlage der GmbH aufbringen, also 12.500,- EUR. Die jährlichen Kosten würden sich auf bis zu 60.000,- EUR zuzüglich der Kosten für die Personalbereitstellung belaufen. Die jährlichen Aufwendungen für die regionale Wirtschaftsförderung sollen sich also weiterhin in der bisherigen finanziellen Größenordnung bewegen.