Betreff
Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/Weser für das Haushaltsjahr 2005;
Entlastung des Landrats
Vorlage
2006/FA/007
Aktenzeichen
20
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Die Jahresrechnung 2005 des Landkreises Nienburg/Weser wird abgenommen.

 

Die Jahresabschlüssen der unselbständigen Regiebetriebe "Abfallwirtschaft" und "Rettungsdienst" werden zur Kenntnis genommen.

 

Folgenden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen wird zugestimmt:

 

Betrieb Abfallwirtschaft:

a)        In die Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 620.005,96 € eingestellt.

b)        Auf das Eigenkapital des Landkreises wird der Gewinn in Höhe von 2.556,46 € ausgeschüttet.

c)         Ein Betrag in Höhe von 21.169,78 € wird als Gewinn auf das Wirtschaftsjahr 2006 vorgetragen.

 

Betrieb Rettungsdienst:

a)         Der Jahresüberschuss in Höhe von 87.465,22 € wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet.

b)         Der Bilanzverlust des Betriebes Rettungsdienst in Höhe von 118.177,58 € wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Dem Landrat wird die Entlastung erteilt.


Jahresabschluss 2005

 

Der Finanzausschuss wurde mit Drucksache 2006/FA/002 zur Sitzung am 15.03.2006 über den Jahresabschluss 2005 unterrichtet.

 

Die Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/Weser für das Jahr 2005 legte der Landrat dem Rechnungsprüfungsamt am 27. 02.2006 zur Prüfung vor. Das Rechnungsprüfungsamt kommt in seinem Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 zu folgenden Feststellungen:

 

·         Die Verwaltung wurde nach der für das Haushaltsjahr 2005 erlassenen Haushaltssatzung unter Einbeziehung der Nachtragshaushaltssatzung geführt.

 

·         Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung wurden die Sach- und Verfahrensvorschriften beachtet.

 

·         Der Haushaltsplan sowie der Nachtragshaushaltsplan wurden insgesamt eingehalten.

 

·         Die Jahresrechnung 2005 wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 65 NLO, 100 NGO in Verbindung mit den §§ 40 - 44 GemHVO aufgestellt.

 

·         Die Einnahmen und Ausgaben sind vollständig nachgewiesen.

 

·         Die einzelnen Rechnungsbeträge sind sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt.

 

·         Über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden in vertretbarem Umfang nach den Vorschriften des § 89 NGO geleistet.

 

·         Bei der Bildung der Haushaltsreste wurden grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 19 und 42 GemHVO beachtet.

 

·         Die Bestände und die Veränderungen des Vermögens und der Schulden wurden in der Jahresrechnung nachgewiesen.

 

·         Zusammenfassend wird bestätigt, dass die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2005 den Vorschriften jeweils der NLO, NGO, GemHVO und GemKVO entsprechen.

 

·         Seitens des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser über die Jahresrechnung 2005 beschließt und die Entlastung gemäß § 65 NLO i. V. m. § 101 (1) NGO erteilt.

 

Der Schlussbericht ist als Anlage 1 der Drucksache beigefügt.

 

Zu den wesentlichen Prüfungsbemerkungen hat die Verwaltung die ebenfalls beigefügte Stellungnahme (Anlage 2) verfasst § 65 NLO i.V.m. § 100 Abs. 3 NGO).

 

 

Jahresabschlüsse 2005 der Regiebetriebe

 

Wie in den vergangenen Jahren wurden die Rechnungen der unselbständigen Regiebetriebe „Abfallwirtschaft“ und „Rettungsdienst“ neben der des Kreishaushalts geführt.

 

a) Betrieb Abfallwirtschaft

Der Jahresabschluss 2005 wurde dem Ausschuss für Abfallwirtschaft mit Drucksache 2006/AfA/003 zur Sitzung am 12.07.2006 vorgelegt und erläutert. Nach dem Ergebnis der abschließenden Prüfung durch die WIBERA wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

“…
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes Abfallwirtschaft (Regiebetrieb) des Landkreises Nienburg/Weser. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

b)    Betrieb Rettungsdienst

 

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2005 des Regiebetriebes Rettungsdienst mit Drucksache 2006/ABR/002 erläutert. Der Abschluss wurde von der Fa. SCHRADER & KOTHE GmbH geprüft.

 

Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers heißt es:

 

"...

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtmäßigen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass."

 

Die Jahresabschlüsse der Betriebe sind besonderer Teil des Jahresabschlusses des Landkreises Nienburg/Weser.


Anlagen:

 

1.    Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung zur Schlussprüfung der Jahresrechnung 2005