Betreff
Wahl des Kreisjägermeisters
Vorlage
2006/KA/106
Art
Kreisausschuss

Herr Harald Frerking, Am Koppelberg 5, 31634 Steimbke, wird zum Kreisjägermeister gewählt.


Gemäß Artikel 46 des Landesjagdgesetzes wird der Kreisjägermeister auf Vorschlag der Organisation der Jäger von der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt.

 

Die Jägerschaft Nienburg schlägt vor, den seit 01.07.2000 amtierenden Kreisjägermeister

Herrn Harald Frerking,

Am Koppelberg 5, 31634 Steimbke,

für die Dauer der kommenden Wahlperiode wieder zu wählen.