Betreff
Wahl des/der Kreistagsvorsitzenden unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Kreistagsmitgliedes (§ 40 NLO)
Vorlage
2006/KT/011
Art
Kreistag

§ 40 Abs. 1 NLO bestimmt, dass der Kreistag in seiner ersten Sitzung nach der Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten unter der Leitung des ältesten, hierzu bereiten Kreistagsmitglieds aus seiner Mitte seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode wählt.