Betreff
Geschäftsordnung für den Kreistag
Vorlage
2006/KT/012
Art
Kreistag

Gemäß § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser erlässt der Kreistag eine Geschäftsordnung, die das Verfahren des Kreistages und des Kreisausschusses regelt. Da die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode des Kreistages gilt, der sie erlassen hat, ist sie neu zu beschließen.

 

/    Ein Entwurf für die Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Gegenüber der derzeit geltenden Fassung wurden in § 25 die ständigen Ausschüsse nach § 47 NLO neu gefasst.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die folgenden neun Ausschüsse zu bilden:

 

-       Ausschuss für Wirtschaftsförderung

-       Ausschuss für Regionalentwicklung

-       Ausschuss für Liegenschaften

-       Ausschuss für Finanzen

-       Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen

-       Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-       Ausschuss für Sport

-       Ausschuss für Umwelt

-       Ausschuss für Kreisstraßen

 

Zudem wird vorgeschlagen, die Ausschüsse mit jeweils elf Kreistagsabgeordneten zu besetzen.

 

Als beratendes Mitglied im Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen (§ 25 Absatz 2) wird anstelle des 1. Vorsitzenden auf Bitten des Kreisverbandes die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes vorgeschlagen.