Betreff
Voranschlag für den Haushaltsplan 2007 für die vom Fachbereich Soziales bewirtschafteten Haushaltsstellen
Vorlage
2006/SGA/010
Aktenzeichen
31-410-90/2
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Voranschlag des Fachbereiches Soziales für den Haushaltsplan 2007 zu.


Zu dem Voranschlag für den Haushaltsplan 2007 werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

(Hinweis: Die kursiv gedruckten Erläuterungen sind allgemeine Erklärungen der einzelnen Unterabschnitte.)

 

Unterabschnitt 29100 – Verwaltung der Ausbildungsförderung

 

Die Haushaltsansätze sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2006 unverändert.

 

Unterabschnitt 40000 – Allgemeine Sozialverwaltung

 

Bei der Haushaltsstelle 40000.100000 werden Verwaltungsgebühren der Heimaufsicht vereinnahmt, die sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2006 noch einmal erhöhen. Die Haushaltsstelle 40000.2050000 wird mit einem Ansatz von 15.000,00 € neu eingerichtet. Bereits für das Haushaltsjahr 2006 ergeben sich außerplanmäßige Mehreinnahmen, weil der Fachdienst Bundesleistungen aufgrund eines Gerichtsurteils Wohngeld in Heimfällen rückwirkend ab 2001 neu berechnen und die Nachzahlungen angemessen verzinsen muss. Die Ausgaben für Bücher und Zeitschriften (Haushaltsstelle 40000.650100) werden auf 5.000,00 € reduziert.

 

Unterabschnitt 40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

 

Es erfolgt eine leichte Anpassung einzelner Haushaltsstellen.

 

Unterabschnitte 41001 bis 41010 – Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Es soll dem Hilfesuchenden ermöglicht werden, den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dieser umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

 

Im Unterabschnitt 41001 vermindern sich die Einnahmen noch einmal beträchtlich, weil die Nachbearbeitung der alten Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz immer mehr abgeschlossen werden kann. Aber auch die Ausgaben in diesem Bereich können nach unten verändert werden. Bei der Haushaltsstelle 41001.730000 verringert sich der Ansatz um 200.000,00 € auf 400.000,00 €, einmalige Beihilfen (Haushaltsstelle 41001.730500) werden nur noch mit 5.000,00 € angesetzt.


 

Die  Ansätze bei der Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen (Haushaltsstellen 41009 und 41010.740000) bleiben nach der Korrektur im Nachtrag 2006 gleich.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel des SGB XII muss kaum gewährt werden, weil diese Personen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.  Die Haushaltsansätze werden angepasst bei der Haushaltsstelle 41009.730012 von 10.000,00 € auf 2.000,00 € (im Unterabschnitt 41010 waren die Ausgaben bereits angepasst).

 

Bei der  Haushaltsstelle 41010.161011 wird der Ansatz wegen einer Fehleinschätzung auf 1.000,00 € korrigiert.

 

In den Unterabschnitten 41001 bis 41010 insgesamt ergibt sich ein Zuschussbedarf von 1.121.100,00 € und ist damit 34.800,00 € geringer als im Nachtrag 2006.

 

Unterabschnitte 41101 bis 41110 – Hilfe zur Pflege –

 

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten.

 

Der Zuschussbedarf in den Unterabschnitten 41101 bis 41110 erhöht sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2006 um 87.800,00 €, weil sich die Kostenbeiträge bei der Haushaltsstelle 41109.251000 auf 400.000,00 € verringern. In 2006 konnten noch hohe Wohngeldnachzahlungen vereinnahmt werden. Ansonsten gibt es nur geringe Verschiebungen in den einzelnen Haushaltsstellen.

 

Unterabschnitte 41201 bis 41210 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Behinderten oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, das die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern oder die betroffenen Personen in die Gemeinschaft zu integrieren.

 


Die  Haushaltsstelle 41201.736200 umfasst die Hilfen zur angemessenen Schulbildung. Hier vermindert sich der Ansatz gegenüber dem Haushaltsjahr 2006 um 90.000,00 € auf 480.000,00 €. In diesem Bereich sind die Fallzahlen reduziert, es werden weniger heilpädagogische Maßnahmen in Anspruch genommen, die Kosten pro Fall konnten vermindert werden. Die Einnahmehaushaltsstelle 41210.161200 wird wieder auf 100,00 € zurückgesetzt, weil in 2006 ein Kostenerstattungsfall abgerechnet und abgeschlossen wurde. Bei der Haushaltsstelle 41210.259000 erhöht sich der Ansatz um 90.000,00 € auf 140.000,00 €, weil Rückstufungen im Bedarf von Heimbewohner/innen zu Überzahlungen und in der Folge zu Rückzahlungen geführt haben.

 

Der Zuschussbetrag in den Unterabschnitten 41201 bis 41210 insgesamt beträgt in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 22.007.000,00 € und liegt mit 152.600,00 € unter dem Zuschussbedarf 2006.

 

Unterabschnitte 41301 bis 41310 – Hilfe bei Krankheit

 

Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, wird dem berechtigten Personenkreis Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 27-43b  SGB V) erbracht.

 

Der Zuschussbedarf in diesen Unterabschnitten erhöht sich leicht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2006. Das liegt darin begründet, dass sich die Einnahmen vermindern und zwar im Wesentlichen bei der Haushaltsstelle 41301.162000 um 10.000,00 € auf 0,00 €, weil alle Kostenerstattungsfälle abgearbeitet sind und in Zukunft keine mehr erwartet werden.

 

Unterabschnitte 41401 bis 41410 – Hilfe in anderen Lebenslagen

 

Die Leistungen in diesem Unterabschnitt setzt sich zusammen aus:

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen und den Bestattungskosten.

 

Die Erstattung vom Land zum teilweisen Ausgleich (wegen Wegfall des Landesblindengeldes) der von hier geleisteten Blindenhilfe verringert sich bei den Haushaltsstellen 41401, 41409 und 41410.161000 insgesamt um 69.000,00 €. Für 2006 waren diese zu hoch angesetzt worden.

 

Die Kosten der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bei den Haushaltsstellen 41409 und 41410.7416000 reduzieren sich um insgesamt 100.000,00 € auf 290.000,00 €. Weil das Land diese Kosten erstattet, werden die entsprechende Ansätze bei den HHSt. 41409.161012 und 41410.161011  den vorgenannten Haushaltsstellen angeglichen und auf 290.000,00 € herabgesetzt.

 

Unterabschnitt 41900 – Quotales System

 

Das Land erstattet einen prozentualen Anteil der Ausgaben des Fachbereich Soziales für Leistungen des überörtlichen Trägers.

 

In diesem Unterabschnitt werden die Zahlungen nach dem Quotalen System vereinnahmt. Im Haushaltsjahr 2006 konnte eine Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2005 vereinnahmt werden, was im Haushaltsjahr 2007 für das Haushaltsjahr 2006 nicht zu erwarten ist.

 

Unterabschnitte  42002 bis 42402 - Asylbewerberleistungsgesetz

 

Leistungsberechtigte Ausländer/innen erhalten hiernach eine Grundleistung. Diese enthält den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege usw. (Leistungen werden als Sachleistungen gewährt). Zusätzlich erhalten sie einen Geldbetrag zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse.

Außerdem werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie evtl. zusätzliche Leistungen gewährt.

Nach Ablauf von 3 Jahren erhalten sie dem SGB XII entsprechende Leistungen.

 

Die Zahl der Asylbewerber/innen ist annähernd gleich bleibend. Daher verändern sich  die Ansätze in diesem Bereich kaum. Nur die Leistungen bei Krankheit werden aufgrund der Hochrechnung im Jahr 2006 angepasst und um 30.000,00 € auf 360.000,00 € erhöht.

 

Unterabschnitt 43200 – Niedersächsisches Pflegegesetz

 

Ziel dieses Gesetzes ist es, eine leistungsfähige, wirtschaftliche und räumlich gegliederte pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Hierzu zählen u.a. Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen und Förderung von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege.

 

Die Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) wird in voller Höhe vom Land erstattet. Die Haushaltsansätze wurden in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft und werden daher angeglichen.

 

Unterabschnitte 44000 bis 44700 – Kriegsopfer-/Sonderfürsorge

 

Hier werden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und dem Opferentschädigungsgesetz gewährt.

 

Die Ausgaben im Unterabschnitte 44000 vermindern sich geringfügig um 5.500,00 € und haben eine Anpassung der Einnahmen zur Folge, weil das Land 80 % der Kosten trägt. Es verbleibt ein Zuschussbetrag in Höhe von 5.400,00 €.

 

Auch in den übrigen Unterabschnitten werden die Ansätze bei einzelnen Haushaltsstellen angepasst. Diese Kosten werden in voller Höhe vom Land erstattet. Es ergibt sich somit keine Änderung im Zuschussbedarf.

 

Unterabschnitt 48201 – Grundsicherung für Arbeitssuchende

 

Im Rahmen des SGB II werden von hier  Kosten der Unterkunft und Heizung, die einmaligen Beihilfen sowie Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden gezahlt.

 

Es steht zur Zeit noch nicht fest, ob das Pro-Aktiv-Center (PACE) des Landkreises über den 30.06.2007 hinaus weitergeführt werden kann. Die Ausgaben und die dazugehörigen Einnahmen vom Land und von der Arbeitsgemeinschaft vermindern sich darum zunächst.

 

Die Ansätze bei den einmaligen Kosten der Unterkunft und einmaligen Beihilfen nach den SGB II werden wegen den aktuellen Hochrechnungen angehoben. In diesem Bereich ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 45.000 € zu rechnen (Haushaltsstellen 48201.7831000 und 785000).

 

Der Zuschussbedarf liegt in diesem Bereich bei 11.975.600,00 € und überschreitet den Zuschussbedarf 2006 um 66.500,00 €.

 

Unterabschnitte 48300 bis 48310 – Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII

 

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, erhalten hiernach

Grundsicherungsleistungen. Der Leistungsumfang ähnelt der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, allerdings gibt es erhebliche Unterschiede bei dem Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen.

 

Die einzelnen Haushaltsstellen werden geringfügig angepasst. Bei der Haushaltsstelle 48300.245000 können die Ergebnisse der Haushaltsjahre 2004 und 2005 nicht erreicht werden, weil Wohngeld bei Empfänger/innen von Grundsicherung (und auch anderen Transferleistungen) nicht mehr gezahlt wird. Während sich die Ausgaben der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen (Haushaltsstelle 48300.781000) um 20.000,00 € auf 3.820.000,00 € erhöhen (Mittagessenanteil in der Werkstatt für Behinderte ist aufgrund eines Gerichtsurteils vermindert anzusetzen), vermindern sie sich innerhalb von Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe um 30.000,00 € auf 830.000,00 € (Haushaltsstelle 48309.781000).

 

In diesen Unterabschnitten ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf von 4.975.500,00 € und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 17.500,00 € höher.

 

Unterabschnitte 48400 und 48800 – Landesblindengeld/Wohngeld

 

Landesblindengeld wird an Zivilblinde (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) gezahlt, um die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.

Die hier entstehenden Aufwendungen trägt das Land.

 

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

 

Die Aufwendungen für Landesblindengeld verringern sich um knapp 40% auf       30.000,00 €, die Erstattungen vom Land sind entsprechend zu reduzieren.

 

Durch Wegfall des Wohngeldanspruches bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII werden weniger Mittel bei den HHSt. 48800.788000 und

788100 benötigt. Entsprechend verringern sich die Erstattungen vom Land.

 

Unterabschnitte 49001 bis 49100- Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz

 

Empfänger von Unterhaltshilfe (Kriegsschadenrente) erhalten hier die selben Leistungen, die Hilfesuchende nach dem SGB XII im Unterabschnitt 413.. erhalten.

 

Bei dem Unterabschnitt 49000 entfallen die Erstattungen vom Ausgleichsfonds, ansonsten bleiben die Ansätze unverändert.

Beim Unterabschnitt 49100 werden keine Veränderungen vorgenommen.

 

Zusammenfassung

 

Die Ausgaben im Fachbereich Soziales betragen ohne Personal- und Sachkosten insgesamt 63.708.200,00 €, die Einnahmen 40.644.600,00 €. Damit verbleibt ein Zuschussbedarf von 23.063.600,00 €. Leider bedeutet das noch einmal ein Plus gegenüber dem Haushaltsjahr 2006 von 885.200,00 €, obwohl die Ausgaben um 1,6 Mio. € gesenkt werden konnten. Gleichzeitig sind allerdings auch die Einnahmen um 2,5 Mio. € gesunken. Allein im Quotalen System werden 1 Mio. € weniger eingeplant, weil in 2007 keine Nachzahlung für 2006 zu erwarten ist, wie das im Haushaltsjahr 2006 für 2005 der Fall war (im Nachtrag waren 3,1 Mio. € mehr eingeplant worden). Die Abrechnung erfolgt immer zu Beginn des Folgejahres. Bei der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes können dann die Zahlen aus der Abrechnung 2006 vorgelegt werden.

 

Eine Gesamtzusammenstellung der einzelnen Unterabschnitte und eine Aufstellung der einzelnen Haushaltsstellen sind als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

Gesamtzusammenstellung und Aufstellung der Haushaltsstellen