Betreff
Nienburger Frauenhaus
Vorlage
2006/SGA/014
Aktenzeichen
31-411-29/48
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Dem Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e. V. – wird für das Haushaltsjahr 2007 ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Restfinanzierung durch das Land gesichert ist.

 


Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e. V. – hat für das Jahr 2007 erneut einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Beratungs– und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) in Höhe von 5.000,00 € gestellt.

 

Am 01.01.2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Für die Dauer von drei Jahren hat das Land Niedersachsen zunächst sechs Beratungs‑ und Interventionsstellen mit Modellcharakter gefördert, u. a. auch eine BISS in Nienburg, zusammen mit der BISS in Verden. Die Modellphase ist mittlerweile abgelaufen, das Land Niedersachsen fördert die BISS aber weiterhin, allerdings in anderen Konstellationen. Es wird nunmehr pro Polizeiinspektion eine BISS gefördert. Daher gibt es jetzt eine BISS in Kooperation mit der BISS in Schaumburg.

 

Der Frauenhausverein Nienburg hat die BISS‑Aufgaben an das Frauenhaus Nienburg angekoppelt. Damit werden die Angebote im Bereich Schutz – Beratung – Intervention bei häuslicher Gewalt gebündelt und die Angebote des Frauenhauses können in dieser Konstruktion flankierend und begleitend genutzt werden. Außerdem ergeben sich insbesondere in den Bereichen Prävention, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und gegenseitige Vertretung Synergieeffekte.

 

Der Finanzierungsplan 2007, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, sieht Gesamtkosten in Höhe von 39.824,50 € vor, wovon das Land 29.824,50 € trägt.

 

Aus der beigefügten Statistik der BISS Nienburg ist zu ersehen, dass die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt mindestens genau so hoch ist, wie in den Vorjahren. Rechnet man die Vorgänge bis Ende Dezember 2006 hoch, käme man auf eine Fallzahl von 108. Dieses würde eine Steigerung der Fallzahlen gegenüber den Vorjahren bedeuten. Somit wird deutlich, dass die Arbeit der Beratungs‑ und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt auch weiterhin finanziell unterstützt werden muss.

 

In den Jahren 2003 bis 2006 hat der Landkreis jeweils 5.000,00 € als Zuschuss gezahlt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zur Förderung der BISS des Nienburger Frauenhauses auch für das Jahr 2007 stattzugeben und einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.

 

Entsprechende Mittel im Haushalt sind eingeplant.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 5.000,00                                       Ja

   Nein                                                            Nein

 

     


Anlagen:

Finanzierungsplan 2007

Statistik BISS Nienburg