Betreff
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Gutenbergschule in Hoya
Vorlage
2007/AAS/009
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Gutenbergschule in Hoya wird vom 01.08.2007 an als Ganztagsschule geführt.

 

Die Anträge auf Genehmigung dieser Organisationsform nach § 23 NSchG sind beim Land Niedersachsen zu stellen und zum Investitionsprogramm “Zukunft, Bildung und Betreuung 2003-2007” anzumelden.

 

 

 


Die Gutenbergschule in Hoya (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) hat beim Schulträger den Antrag gestellt, mit Wirkung vom 01.08.2007 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen. Das ehemalige Schul- und Kulturamt hatte hierüber bereits in der Schulausschusssitzung am 06.07.2006 (vgl. Drucksache Nr. 2006/AAS/009-01) berichtet.

 

Die Gutenbergschule strebt ein so genanntes teilweise offenes Ganztagsschulmodell an, welches für Schülerinnen und Schüler mit der Anmeldung an der Schule die Teilnahme an den Ganztagsangeboten verbindlich vorsieht.

 

Gleichzeitig ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Lehrerstunden von 130 Stunden pro Woche, welcher nach dem Willen der Schule zwingend durch das Land Niedersachsen sicherzustellen wäre. Die Entscheidungspraxis des Niedersächsischen Kultusministeriums für die Bewilligung von Ganztagsschulen aus der Vergangenheit hat gezeigt, dass lediglich für Modelle in Kooperation mit Dritten (Kommune, Vereine, Verbände, Kirche) und ohne zusätzliche Lehrerstunden eine Ganztagsschulgenehmigung ausgesprochen wird. Dem Antrag sind deshalb kaum Chancen einzuräumen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die zum 01.08.2007 neu zu errichtende Hauptschule Hoya ebenfalls Ganztagsschule werden soll, wären unter dieser Voraussetzung keine zusätzlichen baulichen Investitionen für die Gutenbergschule erforderlich.

 

Die Schule beziffert die für den Ganztagsbetrieb zusätzlich erforderliche Ausstattung mit Mobiliar, Geräten und Lehr- und Lernmitteln auf rund 37.000 €. Obwohl auch die Aussichten für die Bewilligung von Fördergeldern des Bundes aus der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft, Bildung und Betreuung 2003-2007” gering sind, sollte der Versuch unternommen werden, die finanzielle Belastung für den Landkreis Nienburg/Weser im Falle einer Genehmigung durch eine entsprechende Antragstellung (Förderung von bis zu 90 % der ganztagsspezifischen Ausgaben) möglichst gering zu halten.

 

Der Vollständigkeit halber weist die Verwaltung darauf hin, dass die vorgenannten Anträge aus Gründen der Fristwahrung bereits mit Datum vom 14.12.2006 unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises beim Land Niedersachsen eingereicht wurden.