Betreff
Verpflichtung von nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitgliedern
Vorlage
2007/ABS/003
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für berufsbildende Schulen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.12.2006 die Elternvertreter, die Schülervertreter, die Vertreter der Lehrkräfte, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für den Ausschuss für die berufsbildenden Schulen neu berufen.

 

Die Gruppenvertreter sind im Falle ihrer Sitzungsteilnahme nach den §§ 20 – 22 NLO zu verpflichten. § 20 betrifft die Amtsverschwiegenheit, § 21 das Mitwirkungsverbot und § 22 das Vertretungsverbot.