Betreff
Bemessung der Höchstbeträge für die vom Landkreis nach Ziffer I Nr. 5 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 6 SGB VIII zu übernehmenden Kindergarten-
gebühren
Vorlage
2007/JHA/002
Aktenzeichen
36
Art
Jugendhilfeausschuss

Die Höchstbeträge für die vom Landkreis nach Ziffer I Nr. 5 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 6 SGB VIII zu übernehmenden Kindergartengebühren werden ab 1.8.2007 wie folgt festgesetzt:

 

Betreuungsumfang                                                           Höchstbetrag

 

bis zu 4 Stunden:                                                                   80,00 €

bis zu 5 Stunden:                                                                   92,00 €

bis zu 6 Stunden:                                                                 104,00 €

bis zu 7 Stunden:                                                                 116,00 €

bis zu 8 Stunden:                                                                 128,00 €

über 8 Stunden:                                                                    140,00 €

 

 


In der mit den Gemeinden mit Wirkung vom 01.01.1995 geschlossenen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ist unter Punkt I, Nr. 5 festgelegt worden, dass die Gebühren einer Tageseinrichtung für Eltern, deren Einkommensverhältnisse unterhalb der im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelten Zumutbarkeitsgrenze liegen, vom Landkreis im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zu festgelegten Höchstbeträgen getragen werden.

 

Eine Erhöhung erfolgte zuletzt mit Wirkung ab dem 01.08.2002,
 wobei die Höchstbeträge folgendermaßen festgelegt wurden:

 

4 Stunden Betreuung:                    80,00 €

bis zu 6 Stunden Betreuung:        90,00 €

bis zu 8 Stunden Betreuung:      100,00 €

Ganztagsplatz:                               140,00 €

 

Eine erneute Überprüfung hat ergeben, dass die durchschnittlichen Kindergartengebühren im Landkreis Nienburg nur knapp über
80,00 € liegen. Unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder in
den einzelnen Kindergärten, für die Jugendhilfeleistungen erbracht werden, liegt der Schnitt sogar knapp unter 80,00 €.

 

Eine Anhebung der Höchstbeträge ist daher zurzeit nicht notwendig. Allerdings sollte den doch recht unterschiedlichen Angeboten der einzelnen Kindergärten mehr Rechnung getragen werden, indem die Höchstbeträge detaillierter gestaffelt werden.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hält dabei folgende Staffelung für sachgerecht:

 

Betreuungsumfang                                                           Höchstbetrag

 

bis zu 4 Stunden:                                                                   80,00 €

bis zu 5 Stunden:                                                                   92,00 €

bis zu 6 Stunden:                                                                 104,00 €

bis zu 7 Stunden:                                                                 116,00 €

bis zu 8 Stunden:                                                                 128,00 €

über 8 Stunden:                                                                    140,00 €

 

Insgesamt werden nur etwa 20 % der Kinder, für die Jugendhilfe geleistet wird, mehr als 4 Stunden pro Tag betreut, so dass der Mehrbedarf im Haushalt relativ gering ausfallen dürfte. Eine Aufstockung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist aufgrund dieser Neuregelung deshalb nicht erforderlich.