Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und sonstigen Ausschussmitglieder zu beschließen.
In der Niedersächsischen Landkreisordnung wurden die Aufwandsentschädigungen für Kinderbetreuung und beruflich Benachteiligte, die keinen Verdienstausfall bei selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit nachweisen können, neu geregelt.
Im Zusammenhang mit der Änderung
der Entschädigungssätze
(siehe Drucksache Nr. 2006/KA/123) bietet
es sich an, die Regelungen zur Kinderbetreuung (bisher § 2 Abs. 4), zur Haushaltsführung
(§ 3 Abs. 4) und zu ggf. entstehenden sonstigen beruflichen Nachteilen (§ 3
Abs. 5) entsprechend anzupassen.
/ Aufgrund der zahlreichen redaktionellen Änderungen regt die Verwaltung an, die Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und sonstigen Ausschussmitglieder neu zu strukturieren und in der beigefügten Fassung zu verabschieden.
Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der Neufassung:
· den Verdienstausfall - statt bisher auf 20,00 € je Stunde - auf höchstens 25,00 € je angefangene Stunde zu begrenzen und eine Regelung aufzunehmen, die die Berechnung des Verdienst-ausfalles konkretisiert und insbesondere die Wegezeit berücksichtigt (§ 6),
· den Pauschalstundensatz für entstehende „sonstige berufliche Nachteile“ von 8,00 € auf 10,00 € anzuheben (§ 7),
· und die Reisekostenübernahme für Reisen außerhalb des Kreisgebietes unter den Zustimmungsvorbehalt des Kreisausschusses bzw. Kreistages zu setzen (§ 5 Abs. 4).