Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel 5. Ergänzung (März 2007)
Vorlage
2007/AfR/009
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Maßnahme 113 “Kofinanzierung des GVFG-Haltesprogrammes Programmjahr 2007” wird mit einem Kostenrahmen von 297.000 € als prioritäre Maßnahme beschlossen.

 


Im Rahmen des Haltestellenprogramms hat die Kreisverwaltung für das Programmjahr 2007   17 Maßnahmen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von ca. 202.000 € beantragt. Weil im Programmjahr 2006   25 Maßnahmen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von ca. 260.000 € nicht berücksichtigt werden konnten, wurde der Antrag für das Jahr 2007 um diese Maßnahmen ergänzt. Damit ergibt sich für die zusammen 42 Maßnahmen ein Investitionsvolumen von 461.401,- €.

Die Landes-Nahverkehrsgesellschaft hat in ihrem Zuwendungsbescheid vom 22.01.07 die Zuwendungsfähigkeit grundsätzlich aller Maßnahmen festgestellt. Sie kann allerdings GVFG-Mittel (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) nur in einer Größenordnung von maximal 164.914 € bereitstellen.

Für den Landkreis Nienburg/Weser ergeben sich damit folgende Alternativen:

a)    Der Landkreis lässt alle beantragten Maßnahme im Programm und kommt – mit Hilfe der Regionalisierungsmittel – für die komplette Gegenfinanzierung auf, d.h. für ca. 64 % der Gesamtkosten. Dementsprechend sind 296.487 € von den Regionalisierungsmitteln für diese Maßnahme zu reservieren.

b)    Der Landkreis lässt etwas mehr als die Hälfte der beantragten Maßnahmen im Programm und leistet eine Kofinanzierung in Höhe von 120.000 €, d.h. ca. 42%. Dementsprechend sind 120.000 € von den Regionalisierungsmitteln für diese Maßnahme zu reservieren.

c)    Der Landkreis leistet eine Kofinanzierung in Höhe von etwas mehr als 25 % (zulässiger Mindest-Eigenanteil). Dementsprechend sind 65.000 € von den Regionalisierungsmitteln für diese Maßnahme zu reservieren.

Zu den genannten Preisen ist zu erläutern, dass im Zuge der Ausschreibungen meist deutlich geringere Preise erzielt werden als zuvor geschätzt. Dadurch sind die tatsächlichen Gesamtinvestitionen und der Landkreis-Anteil meist deutlich geringer als zuvor geschätzt.

Das Haltestellenprogramm läuft mit dem Programmjahr 2007 aus. Danach ist es eine Förderung kleinerer Einzelmaßnahmen an Haltestellen mit GVFG-Mitteln nicht mehr möglich. Deshalb schlägt die Kreisverwaltung vor, entsprechend Alternative a) alle beantragten Maßnahmen zu fördern. Damit wäre dann der Ausbau kleinerer Haltestellen im Landkreis vorläufig weitgehend abgeschlossen.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 296.487                                          Ja

   Nein                                                            Nein