Betreff
Fraktionszuwendungen
Vorlage
2007/KA/011
Art
Kreisausschuss

Als Zuwendung für die Fraktionen werden ab dem 01.04.2007 gewährt:

a)    ein monatlicher Sockelbetrag von 60,00 € je Fraktion und

b)    ein monatlicher Erhöhungsbetrag von 35,00 € je Fraktionsmitglied


Den Fraktionen wird zur Finanzierung aller Kosten, die von ihnen zur Einrichtung als Gliederung des Kreistages und zur laufenden Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit notwendigerweise aufgewandt werden müssen, sowie zur ausschließlichen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben als Fraktion im Sinne des kommunalen Verfassungsrechtes eine Zuwendung gewährt.

 

Diese setzte sich ab 1988 zusammen aus:

a)    einem monatlichen Sockelbetrag von 100,00 DM je Fraktion und

b)    einem monatlichen Erhöhungsbetrag von 60,00 DM je Fraktionsmitglied.

 

Davor wurde je Abgeordneten 500,00 DM im Jahr an die Fraktionen gezahlt.

 

Im Rahmen der Euroeinführung wurde aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagen, diese Beträge zu glätten, und eine Umrechnung von 1:2 vorgeschlagen. In seiner Sitzung am 25.09.2001 fasste der Kreisausschuss folgenden Beschluss:

 

Als Zuwendung für die Fraktionen werden ab 01.01.2002 gewährt

a)         monatlicher Sockelbetrag von 50,00 € je Fraktion und

b)         monatlicher Erhöhungsbetrag von 30,00 € je Fraktionsmitglied

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 05. Februar 2007 wurde geltend gemacht, dass die Fraktionszuwendungen für die Finanzierung der Fraktionsarbeiten nicht mehr ausreichend sind und eine angemessene Erhöhung angeregt.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 3.540,00                                       Ja

   Nein                                                            Nein