Betreff
Verwaltung und Unterhaltung der Schulgebäude
hier: Vorläufige Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Fachdiensten Schule und Kultur (FD 211) und Liegenschaften (FD 115)
Vorlage
2007/AfL/002
Aktenzeichen
115-
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.


Infolge der bisherigen, vorläufigen Abgrenzung der Aufgabenwahrnehmung zwischen den Fachdiensten Schule und Kultur (FD 211)

/    und Liegenschaften (FD 115) wurden für die in der als Anlage beigefügten Liste aufgeführten Schulen die Zuständigkeiten für Verwaltung und Unterhaltung der Schulen neu zugeordnet.

 

Grundsätzlich anzumerken ist, dass die rein schulfachlichen und schulverwaltungsfachlichen originären Zuständigkeiten des Fachdienstes Schule und Kultur hiervon unberührt bleiben.

Die neue Zuordnung ist ausschließlich auf die bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude bezogen.

Zusätzlich ist zunächst (für die zwischen den Fachdiensten vereinbarte Erprobungsphase eines Jahres) auch die Verwaltung und Beschaffung des allgemeinen Inventars (Möblierung) der allgemeinen Unterrichtsräume sowie der Verwaltungsräume dem Fachdienst 115 zugeordnet, während die Möblierung und Ausstattung der Fachunterrichtsräume beim Fachdienst 211 verbleibt. Die bereits 2006 begonnenen Projekte werden beim Fachdienst 211 abgeschlossen.

 

Die vorliegende Zuordnung ist entsprechend nachstehender Kriterien erfolgt:

Grundsätzlich wurden die Schulen, die bereits hinsichtlich der baulichen Unterhaltung in der Betreuung durch den kreiseigenen Hochbau standen, dem FD 115 zugeordnet.

Für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises, für die aufgrund von Vereinbarungen die bauliche Unterhaltung durch die Gemeinden wahrgenommen wird, ist es bei der bisherigen Zuständigkeit des Fachdienstes 211 verblieben.

Gleiches gilt für Schulen mit kombinierter Trägerschaft von Gemeinden und Landkreis.

 

Es wurde vereinbart, die bisherige Aufgabenabgrenzung bzw. Zuständigkeitsverteilung kurzfristig – auf der Grundlage gewonnener Erfahrungswerte – zu überprüfen und erforderlichenfalls zur Schaffung weiterer Synergien konsequent einem Fachdienst zuzuordnen.

In diesem Zusammenhang werden ggf. auch die mit den Gemeinden geschlossenen Vereinbarungen zur Wahrnehmung der Aufgabe der baulichen Unterhaltung zur Disposition gestellt werden müssen.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein

 

     


Anlagen:

 

Zuständigkeiten für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser