Betreff
Heizkostenersparnis durch Nachrüstung älterer Heizungsanlagen (bis Baujahr 2003) um Energiesparprozessor
hier: Auswahl geeigneter Versuchsobjekte
Vorlage
2007/AfL/005
Aktenzeichen
115-
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Bei geeigneten Objekten wird die Heizungsanlage älteren Baujahrs versuchsweise um einen Energiesparprozessor nachgerüstet.

Die hierfür notwendigen Kosten werden aus den für die Unterhaltung und Bewirtschaftung bereitgestellten Mittelansätzen bestritten.

 


Die Fa. E.U. Projekt GmbH bietet einen Energiesparprozessor an, der an älteren Heizungsanlagen (bis Baujahr 2003) nachgerüstet werden kann und lt. Anbieterangaben eine Heizkostenersparnis von 10-30% ermöglichen können soll.

Die durch Gutachten und umfangreiche Praxistests nachgewiesene durchschnittliche Einsparung beträgt 8-15%.

Gleichzeitig könne eine Senkung der Schadstoffbelastung von bis zu 60% erreicht werden.

Der Effekt beruht auf einem zusätzlichen intelligenten Brennerstartmanagement, das durch modernste Mikrochips gestartet wird.

 

Basierend auf den von hier zu liefernden Daten über Verbräuche der vorangegangenen Jahre sowie Angaben zu den Heizungsanlagen selbst (ggf. örtliche Inaugenscheinnahme durch Anbieterfirma) werden zunächst verbindliche Prognosen zu den mindestens zu erzielenden Verbrauchseinsparungen (Heizkostenersparnis) getroffen.

Der nachzurüstende Energieeinsparprozessor, der je nach Anlagentyp bis zu 3000,00 € kostet, ist käuflich zu erwerben. Die Garantie für die Geräte beträgt 5 Jahre, soweit diese von eingewiesenen und geschulten Monteuren eingebaut werden.

Im Rahmen der Auftragserteilung wird seitens der Anbieterfirma eine Einsparung in Höhe der ermittelten Prognose garantiert.

Die Abnahmeverpflichtung entsteht erst, soweit die garantierte Einsparung während einer von der Laufzeit her zu vereinbarenden Testphase auch tatsächlich erreicht wird.

Sollte die garantierte Einsparung während der Testphase nicht erreicht werden, nimmt der Anbieter das Gerät zurück.

 

Vor diesem Hintergrund ergeben sich je nach Höhe der exakten Anschaffungskosten und der auf das Objekt bezogenen garantierten erreichbaren Einsparungen ergeben sich Armortisierungszeiten von 1-3 Jahren, so dass der Energieeinsparprozessor durchaus eine kostengünstige Alternative zum vorzeitigen, teuren Austausch der kompletten Heizungsanlage darstellen kann.

 

Als geeignete Objekte kommen vom Alter der Heizungsanlagen her insbesondere das Gymnasium Hoya, die Förderschule Stolzenau und ggf. die Realschule Stolzenau sowie die Verwaltungsgebäude „Rühmkorffstr. 12“, „Triemerstr. (FB Gesundheitsdienste) und „Kräher Weg“ (FB Ordnung und Verkehr) in Betracht.

Die endgültige Auswahl des oder der Objekte kann erst nach Vorliegen der Prognose über die garantiert erreichbare Einsparung getroffen werden. Prognosen sollten für die genannten Objekte erstellt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, zunächst an ein oder zwei Objekten versuchsweise den Energieeinsparprozessor installieren zu lassen, soweit eine Ersparnis von mindestens 10% garantiert wird und ein möglichst kurzer Amortisierungszeitraum von max. eineinhalb Jahren gegeben ist.

Die Kosten sollen aus den ohnehin für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Objekte in den Haushalt 2007 eingestellten Haushaltsmittelansätze bestritten werden.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 3.000,00                                       Ja

   Nein                                                            Nein