Betreff
Erforderliche Sanierung der Cafeteria im Kreishaus B - Erfüllung der brandschutzrechtlichen Anforderungen
hier: Mittelbereitstellung und Vorbereitung der Auftragsvergabe
Vorlage
2007/AfL/006
Aktenzeichen
115-
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Um die Nutzung der Cafeteria aufrechterhalten zu können, werden die erforderlichen brandschutzrechtlichen Auflagen mittels Umbau und Schaffung eines abgeschlossenen Treppenhauses erfüllt.

Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 30.000 € werden im Haushalt bereitgestellt.

 


Die im Dachgeschoss des Kreishauses B befindliche Cafeteria entspricht nicht den geltenden bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen.

Hier mangelt es insbesondere an der Abgeschlossenheit des in die Cafeteria führenden Treppenhauses; ein zweiter baulicher Flucht- und Rettungsweg ist ebenfalls nicht vorhanden.

Die Nutzung der Cafeteria als Aufenthaltsraum ist daher nach den baurechtlichen Vorschriften in dieser Form nicht mehr zulässig.

 

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Nienburg/Weser hat diesen baurechtswidrigen Zustand Ende 2006 angemahnt.

Um einer drohenden Nutzungsuntersagung durch die Stadt Nienburg/Weser vorzubeugen, wurde daher im Rahmen einer Zwischenlösung der zweite Flucht- und Rettungsweg bereits im Dezember 2006 behelfsweise dadurch geschaffen, dass die an der Giebelseite zur Weser befindlichen Fenster als Notausstiege nutzbar gemacht wurden. Hierzu wurden auf Veranlassung des Landkreises Nienburg/Weser im Einvernehmen mit der Stadt Nienburg/Weser zwei im Bereich des Weserwalles befindliche Bäume beseitigt, um für die Feuerwehr die Anleiterung vom Weserwall aus zu ermöglichen.

Zusätzlich wurde der in die Cafeteria führende Fahrstuhl für diese Etage gesperrt, um zu verhindern, dass Besucher unbeabsichtigt bis zur Cafeteria gelangen können und dort im Brandfalle gefährdet werden könnten.

Die Cafeteria selber wird derzeit nur einmal wöchentlich zum Aufenthalt genutzt.

 

Die Stadt Nienburg/Weser hat diese Notmaßnahmen als befristete Zwischenlösung akzeptiert mit der Maßgabe, dass Anfang 2007 dem Baurecht in vollem Umfang entsprechende Konzepte für die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten erarbeitet werden.

 

Da es insgesamt aufgrund der räumlichen Situation an entsprechenden Sozial- und Aufenthaltsräumen mangelt, ist es nicht tragbar, dass die Nutzung der Cafeteria als Aufenthaltsraum mittel- bis langfristig verloren geht.

Außerdem bieten sich anderweitige Nutzungsmöglichkeiten für die Räumlichkeiten dem Grunde nach auch gar nicht an.

Aufgrund der statischen Bedingungen sowie wegen der vorhandenen Schrägen im Dachgeschoss scheidet eine Nutzung als Archiv oder Aktenlager aus.

 

Die gebotene Aufrechterhaltung der Nutzung als Aufenthaltsraum erfordert mindestens Umbauarbeiten zur Herstellung des in die Cafeteria führenden „Treppenhauses“. In entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Nienburg/Weser konnte erreicht werden, dass auf die ursprünglich geforderte Installation von Rauchabzügen verzichtet werden kann.

Gleichwohl werden durch die erforderlichen Umbaumaßnahmen noch Kosten in voraussichtlicher Höhe von etwa 30.000 €.

Die hierfür benötigten Mittel sind aufgrund der bereits frühzeitig in 2006 erfolgten Haushaltsmittelplanung für 2007 noch nicht im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 30.000                                           Ja

   Nein                                                            Nein