Betreff
Neue Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes
Vorlage
2007/KA/013
Aktenzeichen
101-024-02/21
Art
Kreisausschuss

Die Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes tritt am 01.04.2007 in Kraft.


Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Verwaltung beauftragt, eine Änderungssatzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes zu erarbeiten.

 

Da die Änderungen zu umfangreich sind, schlägt die Verwaltung vor,

/      eine neue Satzung zu beschließen. Die neue Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Brandschutz und Rettungswesen

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen hat in seiner Sitzung am 15.02.2007 über die neuen Entschädigungssätze für die Funktionsträger in den Bereichen Brandschutz und Katastrophenschutz beraten (Drucksache Nr. 2007/ABR/003-01). Die vom ABR empfohlenen Sätze wurden in die neue Satzung übernommen.

 

Kreisjägermeister

 

Der Entschädigungssatz für den Kreisjägermeister wurde zuletzt zum 01.01.1979 geändert. Die Verwaltung schlägt vor, den Entschädigungssatz von 310,00 € auf 357,00 €, für den Stellvertreter von 80,00 € auf 92,00 €, zu erhöhen. Auch diese Sätze wurden in die neue Satzung übernommen.

 

Leiter der Kreisbildstelle

 

Z. Zt. nimmt Herr Groeneveld die Aufgaben war. Er wird nach
§ 3 (1) c der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes entschädigt.

 

Die Kreisbildstelle wurde in Kreismedienzentrum umbenannt. Auf Grund des Runderlasses vom 19.06.2006 gibt es keinen „Leiter des Kreismedienzentrums“ mehr sondern einen "medienpädagogischen Berater". Die Stundenzahl wurde von 12 auf 9 reduziert. Über die Veränderungen wurde im AAS am 06.07.2006 unter Mitteilungen und Anfragen berichtet.

 

Am 20.02.2007 findet ein Abstimmungsgespräch zu "medienpädagogischer Berater - Aufgaben und reduzierte Stundenzahl" in der Landesschulbehörde in Hannover statt.

 

Aufgrund der Veränderungen und damit verbundenen Abstimmungsgespräche, die noch nicht abgeschlossen sind, soll der Satz noch nicht geändert werden. Die Bezeichnung wird auf „Medienpädagogischer Berater im Kreismedienzentrum“ geändert.

 

Verdienstausfall und Auslagenersatz für die
„anderen Personen“ (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2, Satz 2)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Höchstbetrag für den Verdienstausfall von 21,00 € auf 25,00 € zu erhöhen und für den Auslagenersatz von 64,00 € auf 70,00 € zu erhöhen.

 

Richtlinien des Niedersächsischen Ministers des Innern  (§ 4 Abs. 6 Satz 2)

 

Die Richtlinien des Niedersächsischen Ministers des Innern werden nicht mehr angewandt. Der Satz wurde gestrichen.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 9.000,00                                       Ja

   Nein                                                            Nein