Betreff
Bau eines Radweges im Zuge der K 40 Deblinghausen - Mainsche
Vorlage
2007/AfK/001
Aktenzeichen
551 - K 40
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Dem vorzeitigen Bau eines Radweges im Zuge der K 40 zwischen dem Friedhof und der Ortslage Deblinghausen frühestens im Jahr 2008 wird zugestimmt. Voraussetzung ist die Finanzierung der Maßnahme durch den Flecken Steyerberg und die Bewilligung von Fördermitteln nach dem GVFG.


Nach dem Bauprogramm für eigenfinanzierte Um-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen ist unter lfd. Nr. 5 geplant, in den Jahren 2011/2012 die OD Deblinghausen im Zuge der K 40 auszubauen. Da neben dem Fahrbahnausbau u. a. auch eine Erneuerung des Regenwasserkanals erforderlich ist und der vorhandene Gehweg erneuert werden muss, wird es sich hierbei um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Flecken Steyerberg handeln.

 

Der Straßenbauausschuss hat mit der Aufstellung des o. g. Bauprogramms gleichzeitig beschlossen, dass solche Baumaßnahmen nur dann finanziert werden können, wenn die Gemeinden die in ihre Baulast fallenden Maßnahmen ebenfalls ausführen. Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme mit Fördermitteln bezuschusst wird, hat der Flecken bereits in den 90er Jahren eine Vorfinanzierung des Landkreisanteils bei vorzeitigem Ausbau angeboten. Da jedoch aufgrund der Finanzsituation des Landkreises zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden kann, wann der Landkreis seinen Anteil zurückzahlen könnte, soll die Ausführung der Maßnahme weiterhin wie im Bauprogramm vorgesehen für die Jahre 2011/2012 geplant werden.

 

Der Flecken Steyerberg hat beantragt, vorab aus Verkehrssicherheitsgründen auf einer etwa 340 m langen Strecke außerhalb der OD Deblinghausen im Zuge der K 40 einen Radweg zur Anbindung des Friedhofes an die Ortslage Deblinghausen zu bauen. Gleichzeitig hat der Flecken angeboten, bei Gewährung von Fördermitteln nach dem GVFG die gesamten Kosten dieses Radweges zu finanzieren.

 

Der Radweg soll auf ganzer Länge von der Fahrbahn abgesetzt, bituminös in einer Breite von 2,00 m hergestellt werden. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich nach einer Kostenschätzung auf ca. 52.250,00 €. Als reine Bauzeit werden 3 Monate angenommen.

 

Grundsätzlich müsste die Maßnahme nach Auskunft der Bewilligungsbehörde förderfähig sein und mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezuschusst werden können. Obwohl der Flecken Steyerberg die Finanzierung übernehmen will, muss der Landkreis als Straßenbaulastträger der K 40 als Antragsteller auftreten und die Kosten vorfinanzieren.

 

Im Dezember 2006 wurde die Maßnahme für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach § 5 GVFG angemeldet. Ein Aufnahmebescheid wurde noch nicht erteilt, hiermit ist nach Auskunft der Bewilligungsbehörde frühestens für 2008 zu rechnen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den ca. 340 m langen Radweg zwischen der Ortslage Deblinghausen und dem Friedhof unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch den Flecken erfolgt und dass Fördermittel nach dem GVFG bewilligt werden, nach Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen – frühestens in 2008 – zu bauen.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 52.250,00                                       Ja (Sollen in 2008 veran-

                                                                              schlagt werden.)

   Nein                                                            Nein