Betreff
Zusammenlegung der HS Steyerberg mit der GS Steyerberg zu einer GHS Steyerberg
Vorlage
2007/AAS/012
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Hauptschule (HS) Steyerberg und die Grundschule (GS) Steyerberg werden zu einer Grund- und Hauptschule (GHS) Steyerberg zusammengelegt. Eine entsprechende Genehmigung nach § 106 Absatz 6 NSchG ist beim Land Niedersachsen zu beantragen.

 


Die Konrektorin der GS Steyerberg hat zum 01.02.2007 die Schulleitung einer benachbarten Grundschule übernommen. Ab dem 01.08.2007 wird die Grundschule Steyerberg aufgrund der Schülerzahlen keinen Anspruch mehr auf eine Konrektorenstelle haben. Die Rektorin der GS Steyerberg wird zum 01.08.2007 die Schulleitung einer anderen Grundschule übernehmen.

 

Auf eine Ausschreibung der Rektorenstelle der GS Steyerberg kann verzichtet werden, wenn die Schulträger der GS und HS die Zusammenlegung der beiden Schulen zur GHS Steyerberg beschließen. Bereits im Schulentwicklungsplan 2005/2019 wurde darauf hingewiesen, dass die Zusammenlegung der GS und HS zur GHS Steyerberg zu prüfen sei. Aus Sicht des Fachdienstes Schule und Kultur wird eine Zusammenlegung keine zusätzlichen Kosten für den Landkreis Nienburg/Weser nach sich ziehen.

 

Der Rat des Flecken Steyerberg hat als Schulträger der Grundschule Steyerberg am 25.04.2007 den Beschluss zur Zusammenlegung der GS Steyerberg mit der HS Steyerberg zu einer GHS Steyerberg gefasst.

 

Nach § 106 Abs. 6 NSchG bedürfen schulorganisatorische Entscheidungen der Genehmigung der Schulbehörde.