Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Dreifachsporthalle in Stolzenau
Vorlage
2007/AAS/016
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifachsporthalle in Stolzenau eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels für den Primarbereich und in Höhe der Hälfte für den Sekundarbereich der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 237.055,34 €, als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.


Die Gemeinde Stolzenau beabsichtigt, die Dreifachsporthalle zu sanieren. Von der Sanierung sind folgende Anlagen und Gebäudeteile betroffen:

 

-            Flachdachbeschichtung mit verbesserter Wärmedämmung

-            Heizungs- und Lüftungsanlage mit baulichen Maßnahmen

-            Erneuerung der 5 baufälligen Geräteraumtore

-            Erneuerung der Wandvertäfelung

-            Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage für Halle und
                Nebenräume

-            Erneuerung der defekten Trennvorhänge zur Unterteilung der
                Hallenteile

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 498.633 €.

 

Die Dreifachsporthalle Stolzenau ist auch eine schulisch genutzte Sporthalle. Die Gemeinde Stolzenau beantragt daher mit Schreiben vom 25.10.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.

 

Nach dem Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2005/2019 - ist die Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig sind ebenfalls alle 3 Übungseinheiten, so dass die angegebenen Kosten anerkannt werden können.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für   Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen gewährt werden.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen nur gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt. Die Voraussetzungen liegen vor.