Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle Eystrup
Vorlage
2007/AAS/017
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Eystrup wird für die Sanierung der Sporthalle in Eystrup eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen Kosten für den Primarbereich und in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Kosten für den Sekundarbereich gewährt. Die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse beträgt insgesamt 64.477 €.


Auf Grund der Ereignisse in Bad Reichenhall wurde die Sporthalle der Grund- und Hauptschule Eystrup einer Überprüfung in der Statik unterzogen. Als Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass unverzüglich umfangreiche Sicherungs- und Sanierungsarbeiten erfolgen müssen. Die dringliche Notwendigkeit dieser Maßnahmen wurde durch das Bauamt des Landkreises Nienburg/Weser bestätigt. Daraufhin wurde die Sporthalle bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten gesperrt.

 

Da die Sporthalle dringend im Schulsport benötigt wurde, ist die Sanierung der Sporthalle von der Samtgemeinde Eystrup vorfinanziert worden.

 

Folgende Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt:

 

-       Zimmerarbeiten

-       Dachdeckerarbeiten

-       Blitzschutzarbeiten

-       Gerüstarbeiten

 

Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 159.294 €.

 

Die Sporthalle Eystrup ist auch eine schulisch genutzte Sporthalle. Die Samtgemeinde Eystrup beantragt daher mit Schreiben vom 13.06.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.

 

Nach dem Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2005/2019 - ist die Sporthalle mit 2 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig sind ebenfalls 2 Übungseinheiten, so dass die angegebenen Kosten anerkannt werden können.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für   Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen gewährt werden.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen nur gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt. Die Voraussetzungen liegen vor.